AS 2004 4461
Bundesgesetz über die Aufhebung des Bundesbeschlusses über die Teilnahme an internationalen Informations-, Vermittlungs- und Beratungsprogrammen zugunsten kleiner und mittlerer Unternehmen
Bundesgesetz über die Aufhebung des Bundesbeschlusses über die Teilnahme an internationalen Informations-, Vermittlungs- und Beratungsprogrammen zugunsten kleiner und mittlerer Unternehmen
Aufhebung vom 3. Oktober 2003
Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft, nach Einsicht in die Botschaft des Bundesrates vom 26. Februar 20031, beschliesst:
Art. 1 Der Bundesbeschluss vom 6. Oktober 19952 über die Teilnahme an internationalen Informations-, Vermittlungs- und Beratungsprogrammen zugunsten kleiner und mittlerer Unternehmen wird aufgehoben.
Art. 2
1 Dieses Gesetz untersteht dem fakultativen Referendum.
2 Es tritt unter Vorbehalt des unbenutzten Ablaufs der Referendumsfrist auf den
1. Januar 2004 in Kraft; andernfalls bestimmt der Bundesrat das Inkrafttreten.
Nationalrat, 3. Oktober 2003 Ständerat, 3. Oktober 2003 Der Präsident: Yves Christen Der Präsident: Gian-Reto Plattner Der Protokollführer: Christophe Thomann Der Sekretär: Christoph Lanz
Ablauf der Referendumsfrist und Inkrafttreten
1 Die Referendumsfrist für dieses Gesetz ist am 22. Januar 2004 unbenützt abge-
laufen.3
2 Es tritt nach seinem Artikel 2 Absatz 2 am 1. Januar 2004 in Kraft.
23. Januar 2004 Bundeskanzlei
1 BBl 2003 2937
2 AS 1996 712
3 BBl 2003 6803
2003-2140 4461
Teilnahme an internationalen Informations-, Vermittlungs- und AS 2004 Beratungsprogrammen zugunsten kleiner und mittlerer Unternehmen. BG