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AS 2004 839

Bundesbeschluss über die Genfer Akte vom 22. Juli 1999 des Haager Abkommens über die internationale Eintragung gewerblicher Muster und Modelle

Bundesbeschluss über die Genfer Akte vom 2. Juli 1999 des Haager Abkommens über die internationale Eintragung gewerblicher Muster und Modelle

vom 11. Juni 2001

Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft, gestützt auf die Artikel 54 Absatz 1 und 166 Absatz 2 der Bundesverfassung1, nach Einsicht in die Botschaft des Bundesrates vom 16. Februar 20002, beschliesst:

Art. 1

1 Die Genfer Akte vom 2. Juli 1999 des Haager Abkommens über die internationale

Hinterlegung der gewerblichen Muster und Modelle wird genehmigt.

2 Der Bundesrat wird ermächtigt, diesen Vertrag zu ratifizieren.

Art. 2 Dieser Beschluss untersteht nicht dem Staatsvertragsreferendum.

Nationalrat, 14. März 2001 Ständerat, 11. Juni 2001 Der Präsident: Peter Hess Die Präsidentin: Françoise Saudan Der Protokollführer: Ueli Anliker Der Sekretär: Christoph Lanz

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