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AS 2007 6917

Bundesbeschluss über die Genehmigung des Übereinkommens über die Sicherheit von Personal der Vereinten Nationen und beigeordnetem Personal und des Fakultativprotokolls

Bundesbeschluss über die Genehmigung des Übereinkommens über die Sicherheit von Personal der Vereinten Nationen und beigeordnetem Personal und des Fakultativprotokolls

vom 22. Juni 2007

Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft, gestützt auf die Artikel 54 Absatz 1 und 166 Absatz 2 der Bundesverfassung1, nach Einsicht in die Botschaft des Bundesrates vom 18. Oktober 20062, beschliesst:

Art. 1

1 Das Übereinkommen der Vereinten Nationen vom 9. Dezember 1994 über die

Sicherheit von Personal der Vereinten Nationen und beigeordnetem Personal und das Fakultativprotokoll vom 8. Dezember 20053 werden genehmigt.

2 Der Bundesrat wird ermächtigt, den Beitritt der Schweiz zum Übereinkommen zu

erklären und das Protokoll zu ratifizieren.

Art. 2 Dieser Beschluss untersteht dem fakultativen Staatsvertragsreferendum für Verträge, die wichtige rechtsetzende Bestimmungen enthalten oder deren Umsetzung den Erlass von Bundesgesetzen erfordert, nach Artikel 141 Absatz 1 Buchstabe d Zif- fer 3 der Bundesverfassung.

Nationalrat, 22. Juni 2007 Ständerat, 22. Juni 2007 Die Präsidentin: Christine Egerszegi-Obrist Der Präsident: Peter Bieri Der Protokollführer: Ueli Anliker Der Sekretär: Christoph Lanz

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