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AS 2010 2795

Verordnung des BLW über die Einschätzung von Tieren der Schweinegattung sowie die Verwendung von technischen Geräten zur Qualitätseinstufung

Verordnung des BLW über die Einschätzung von Tieren der Schweinegattung sowie die Verwendung von technischen Geräten zur Qualitätseinstufung

Änderung vom 1. Juni 2010

Das Bundesamt für Landwirtschaft (BLW) verordnet:

I Anhang 1 der Verordnung des BLW vom 23. September 19991 über die Einschät- zung von Tieren der Schweinegattung sowie die Verwendung von technischen Geräten zur Qualitätseinstufung wird gemäss Beilage geändert.

II Diese Änderung tritt am 1. Juni 2010 in Kraft.

1. Juni 2010 Bundesamt für Landwirtschaft: Manfred Bötsch

1 SR 916.341.21

2010-1375 2795

Einschätzung von Tieren der Schweinegattung sowie Verwendung AS 2010 von technischen Geräten zur Qualitätseinstufung

Anhang 1 (Art. 1 Abs. 3)

Zwei-Punkte-Messverfahren

2. Der Magerfleischanteil des Schlachtkörpers wird anhand folgender Formel

berechnet: dabei sind: ŷ = der geschätzte Magerfleischanteil (%) des Schlachtkörpers, x1 = Rückenspeckdicke (einschliesslich Schwarte) in mm, gemessen an der hängenden, warmen Schlachthälfte auf der Spaltfläche des Schlacht- körpers an der dünnsten Stelle über dem Musculus glutaeus medius x2 = Stärke des Lendenmuskels in mm, gemessen an der hängenden, warmen Schlachthälfte auf der Spaltfläche des Schlachtkörpers als kürzeste Verbindung des vorderen (cranialen) Endes des Musculus glutaeus medius zur oberen (dorsalen) Kante des Wirbelkanals. …

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