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AS 2011 4497

Bundesgesetz über Massnahmen zur Abfederung der Frankenstärke und zur Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit

Bundesgesetz über Massnahmen zur Abfederung der Frankenstärke und zur Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit

vom 30. September 2011

Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft, nach Einsicht in die Botschaft des Bundesrates vom 31. August 20111, beschliesst:

I Die nachstehenden Bundesgesetze werden wie folgt geändert:

1. Forschungs- und Innovationsförderungsgesetz vom 7. Oktober 19832

Gliederungstitel vor Art. 16k

6. Abschnitt:

Ausgleichszahlung für Teilnehmer an internationalen Forschungsprogrammen

1 Teilnehmern an internationalen Forschungsprogrammen, die im Rahmen dieses

Gesetzes unterstützt werden, kann auf Gesuch hin ein Beitrag zur Abfederung eines ausserordentlichen Wechselkursverlustes gewährt werden.

2 Gesuchsberechtigt sind Institutionen, Forscher sowie Unternehmen:

a. die Fördergelder erhalten aus:

1. den 7. EU-Forschungsrahmenprogrammen,

2. Programmen der Europäischen Weltraumorganisation (ESA), oder

3. weiteren internationalen Forschungsprogrammen, sofern der Empfänger

beziehungsweise die arbeitgebende Institution eine vom Bund gemäss Artikel 16 unterstützte Institution ist; b. die in der Schweiz Forschung betreiben im Rahmen von Forschungsförder- verträgen, die nicht mit Schweizerfranken rechnen; und

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