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AS 2014 2169

Verordnung über das Öffentlichkeitsprinzip der Verwaltung

Verordnung über das Öffentlichkeitsprinzip der Verwaltung (Öffentlichkeitsverordnung, VBGÖ)

Änderung vom 25. Juni 2014

Der Schweizerische Bundesrat verordnet:

I Die Öffentlichkeitsverordnung vom 24. Mai 20061 wird wie folgt geändert:

Art. 15 Abs. 4

4 Erhebt die Behörde bei einem Zugangsgesuch von Medienschaffenden eine Ge-

bühr, so reduziert sie diese um mindestens 50 Prozent. Sie kann auf die Reduktion verzichten, wenn das Zugangsgesuch eine besonders aufwändige Bearbeitung erfor- dert.

II Diese Verordnung tritt am 1. September 2014 in Kraft.

25. Juni 2014 Im Namen des Schweizerischen Bundesrates Der Bundespräsident: Didier Burkhalter Die Bundeskanzlerin: Corina Casanova

1 SR 152.31

2014-1106 2169

Öffentlichkeitsverordnung AS 2014

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