AS 2019 5023
Bundesbeschluss über die Genehmigung des Protokolls zur Änderung des Zusatzprotokolls zum Übereinkommen über die Überstellung verurteilter Personen
Bundesbeschluss über die Genehmigung des Protokolls zur Änderung des Zusatzprotokolls zum Übereinkommen über die Überstellung verurteilter Personen
vom 21. Juni 2019
Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft, gestützt auf die Artikel 54 Absatz 1 und 166 Absatz 2 der Bundesverfassung (BV)1, nach Einsicht in die Botschaft des Bundesrates vom 23. Mai 20182, beschliesst:
Art. 1
1 Das Protokoll vom 22. November 20173 zur Änderung des Zusatzprotokolls vom
18. Dezember 19974 zum Übereinkommen vom 21. März 1983 über die Überstel- lung verurteilter Personen wird genehmigt.
2 Der Bundesrat wird ermächtigt, das Protokoll zu ratifizieren.
3 Er gibt bei der Ratifikation des Protokolls gestützt auf dessen Artikel 5 die folgen- de Erklärung ab: «Gestützt auf Artikel 5 des Protokolls erklärt die Schweiz, dass sie das Protokoll im Verhältnis zu Staaten, die eine Erklärung gleichen Inhalts abgegeben haben, vorläufig anwenden wird.»
3 AS 2019 5025 4 SR 0.343.1
2018-0399 5023
Genehmigung des Protokolls zur Änderung des Zusatzprotokolls AS 2019 zum Übereinkommen über die Überstellung verurteilter Personen. BB
Art. 2 Dieser Beschluss untersteht dem fakultativen Referendum (Art. 141 Abs. 1 Bst. d
Ziff. 3 BV).
Nationalrat, 21. Juni 2019 Ständerat, 21. Juni 2019 Die Präsidentin: Marina Carobbio Guscetti Der Präsident: Jean-René Fournier Der Sekretär: Pierre-Hervé Freléchoz Die Sekretärin: Martina Buol
Ablauf der Referendumsfrist Die Referendumsfrist für diesen Beschluss ist am 10. Oktober 2019 unbenützt abgelaufen.5
31. Dezember 2019 Bundeskanzlei