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AS 2021 619

Bundesgesetz über die gesetzlichen Grundlagen für Verordnungen des Bundesrates zur Bewältigung der Covid-19-Epidemie (Covid-19-Gesetz) (Härtefälle, Arbeitslosenversicherung, familienergänzende Kinderbetreuung, Kulturschaffende, Veranstaltungen). Berichtigung

AS 2021 www.bundesrecht.admin.ch Massgebend ist die signierte elektronische Fassung

Berichtigung (Art. 58 Abs. 2 ParlG)

Bundesgesetz über die gesetzlichen Grundlagen für Verordnungen des Bundesrates zur Bewältigung der Covid-19-Epidemie (Covid-19-Gesetz) (Härtefälle, Arbeitslosenversicherung, familienergänzende Kinderbetreuung, Kulturschaffende, Veranstaltungen)

Änderung vom 19. März 2021 (AS 2021 153; SR 818.102)

statt: 3 Der Nachweis muss persönlich, fälschungssicher, unter Einhaltung des Datenschut- zes überprüfbar und so ausgestaltet sein, dass nur eine dezentrale oder lokale Über- prüfung der Authentizität und Gültigkeit von Nachweisen möglich ist sowie möglichst für die Ein- und Ausreise in andere Länder verwendet werden kann.

muss es heissen: 3 Der Nachweis muss persönlich, fälschungssicher, unter Einhaltung des Datenschut- zes überprüfbar und so ausgestaltet sein, dass nur eine dezentrale oder lokale Über- prüfung der Authentizität und Gültigkeit von Nachweisen möglich ist und er mög- lichst für die Ein- und Ausreise in andere Länder verwendet werden kann.

15. Oktober 2021 Redaktionskommission der Bundesversammlung

2021-3391 AS 2021 619

Covid-19-Gesetz. Berichtigung AS 2021 619

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