Das Abkommen vom 10. Juli 20203 in Form eines Briefwechsels zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und der Republik Türkei über die Ursprungskumulierung zwischen der Europäischen Union, der Schweizerischen Eidgenossenschaft, dem Königreich Norwegen und der Republik Türkei im Rahmen des Allgemeinen Präferenzensystems wird genehmigt.
Der Bundesrat wird ermächtigt, das Abkommen zu ratifizieren.