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AS 2022 794

Verordnung des BLV
über Massnahmen zur Verhinderung der Einschleppung der Schaf- und Ziegenpocken aus Spanien
Änderung vom 9. Dezember 2022

Präambel

Das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV)

verordnet:

I

Der Anhang der Verordnung des BLV vom 12. Oktober 20221 über Massnahmen zur Verhinderung der Einschleppung der Schaf- und Ziegenpocken aus Spanien erhält die neue Fassung gemäss Beilage.

II

Diese Verordnung tritt am 13. Dezember 2022 in Kraft.2

9. Dezember 2022

Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen:

Hans Wyss

Anhang

(Art. 2–7)

Sperrzonen

Die Sperrzonen sind in folgendem Durchführungsbeschluss festgelegt:

EU-Grunderlass

Titel und Publikationsdatum des Grunderlasses sowie Änderungserlasse mit Publikationsdaten

Durchführungsbeschluss (EU) 2022/2333

Durchführungsbeschluss (EU) 2022/2333 der Kommission vom 23. November 2022 betreffend bestimmte Sofortmassnahmen in Bezug auf die Pockenseuche der Schafe und Ziegen in Spanien und zur Aufhebung des Durchführungsbeschlusses (EU) 2022/1913, Fassung gemäss ABl. L 308 vom 29.11.2022, S. 22

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