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AS 2023 296

Zusatzprotokoll vom 31. Mai 2001
gegen die unerlaubte Herstellung von Schusswaffen, dazugehörigen Teilen und Komponenten und Munition und gegen den unerlaubten Handel damit zum Übereinkommen der Vereinten Nationen gegen die grenzüberschreitende organisierte Kriminalität
SR 0.311.544; AS 2013 65

Geltungsbereich am 9. Juni 2023, Nachtrag1

Vertragsstaaten

Ratifikation
Beitritt (B)

Inkrafttreten

Bolivien*

1. September

2020 B

1. Oktober

2020

Deutschland

14. Oktober

2021

13. November

2021

Komoren

4. Juni

2021 B

4. Juli

2021

Luxemburg

9. Mai

2022

8. Juni

2022

  • * Vorbehalte und Erklärungen. Die Erklärungen der Vertragsstaaten über die zentralen Behörden, gemäss Artikel 13 Absatz 2 des Zusatzprotokolls, sind im vorliegenden Geltungsbereich nicht aufgeführt.

  • Die Vorbehalte und Erklärungen werden in der AS nicht veröffentlicht, mit Ausnahme jener der Schweiz. Die französischen und englischen Texte können auf der Internetseite der Organisation der Vereinten Nationen (UNO): https://treaties.un.org eingesehen oder bei der Direktion für Völkerrecht, Sektion Staatsverträge, 3003 Bern, bezogen werden.

Zusatzprotokoll vom 31. Mai 2001<br />gegen die unerlaubte Herstellung von Schusswaffen, dazugehörigen Teilen und Komponenten und Munition und gegen den unerlaubten Handel damit zum Übereinkommen der Vereinten Nationen gegen die grenzüberschreitende organisierte Kriminalität<br />SR 0.311.544; AS 2013 65 | Lexipedia | Lexipedia