Anlagenführerinnen und Anlagenführer mit eidgenössischem Fähigkeitszeugnis (EFZ) beherrschen namentlich die folgenden Tätigkeiten und zeichnen sich durch folgende Kenntnisse, Fähigkeiten und Haltungen aus:
a. Sie sind Fachpersonen für die industrielle Produktion von Gütern; sie sorgen für fehlerfreies Einrichten und Bedienen von komplexen Produktionsanlagen, auf denen unterschiedliche Produkte in grossen Stückzahlen industriell hergestellt werden und einer breiten Kundschaft zur Verfügung stehen.
b. Sie sind dafür verantwortlich, dass die digital gesteuerten und automatisierten Produktionslinien möglichst kurze Stillstandszeiten haben.
c. Sie sind in der Lage, sich rasch in sehr unterschiedliche und spezialisierte Bereiche einzuarbeiten; sie kommen in einer Vielzahl von industriellen Sektoren mit einer entsprechend breiten Produktpalette zum Einsatz.
d. Sie sind in der Regel selbst für eine bestimmte Produktionsanlage oder -linie zuständig; sie arbeiten in Teams und sind bestrebt, die Effizienz und Effektivität der Produktionsabläufe durch einen fachlichen Austausch stets zu optimieren.
e. Sie zeichnen sich insbesondere durch technisches Verständnis, Zuverlässigkeit, Genauigkeit und einen sorgfältigen Umgang mit kostenintensiven Maschinen und Anlagen aus.
f. Sie berücksichtigen in allen Arbeitsprozessen die gesetzlichen Vorschriften in Bezug auf Umwelt, Hygiene, Sicherheit, Rückverfolgbarkeit und Produktehaftung.