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AS 2025 740

Schweizerisches Strafgesetzbuch

Präambel

Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft,

nach Einsicht in den Bericht der Kommission für Rechtsfragen des Nationalrates vom 22. Februar 20241
und in die Stellungnahme des Bundesrates vom 15. Mai 20242,

beschliesst:

I

Das Strafgesetzbuch3 wird wie folgt geändert:

Art. 181bNachstellungWer jemanden auf eine Weise beharrlich verfolgt, belästigt oder bedroht, die geeignet ist, seine Lebensgestaltungsfreiheit erheblich zu beschränken, wird, auf Antrag, mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe bestraft.

II

1 Dieses Gesetz untersteht dem fakultativen Referendum.

2 Der Bundesrat bestimmt das Inkrafttreten.

Nationalrat, 20. Juni 2025

Die Präsidentin: Maja Riniker
Der Sekretär: Pierre-Hervé Freléchoz

Ständerat, 20. Juni 2025

Der Präsident: Andrea Caroni
Die Sekretärin: Martina Buol

Ablauf der Referendumsfrist und Inkraftsetzung

1 Die Referendumsfrist für dieses Gesetz ist am 9. Oktober 2025 unbenützt abgelaufen.4

2 Es wird auf den 1. Januar 2026 in Kraft gesetzt.5

19. November 2025

Im Namen des Schweizerischen Bundesrates

Die Bundespräsidentin: Karin Keller-Sutter
Der Bundeskanzler: Viktor Rossi