AS 2005 4777
legislation:jurisdiction:ch:AS 2005 4777
Bundesgesetz über die Schweizerischen Bundesbahnen (SBBG)
Änderung vom 17. Juni 2005
Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft, nach Einsicht in die Botschaft des Bundesrates vom 8. Septembe 20041, beschliesst:
I Das Bundesgesetz vom 20. März 19982 über die Schweizerischen Bundesbahnen wird wie folgt geändert:
Art. 8 Abs. 5
5 Die innerhalb des Zahlungsrahmens finanzierten Investitionen dienen in erster
Linie dazu, die Infrastruktur in gutem Zustand zu erhalten und sie den Erforder- nissen des Verkehrs und dem Stand der Technik anzupassen. Weitergehende Inves- titionen können über Sonderfinanzierungen des Bundes und der Kantone sicher- gestellt oder ausdrücklich in der Leistungsvereinbarung geregelt werden.
Art. 20 Abs. 4
4 Die Leistungsvereinbarung regelt den maximal zulässigen Umfang der Mittel-
aufnahme beim Bund. Sie bestimmt überdies, ob und in welchem Umfang bedingt rückzahlbare Darlehen des Bundes mit nicht reinvestierten Abschreibungsmitteln zurückbezahlt werden können.
II
1 Dieses Gesetz untersteht dem fakultativen Referendum.
2 Es tritt rückwirkend auf den 1. Januar 2005 in Kraft.
Ständerat, 17. Juni 2005 Nationalrat, 17. Juni 2005 Der Präsident: Bruno Frick Die Präsidentin: Thérèse Meyer Der Sekretär: Christoph Lanz Der Protokollführer: Christophe Thomann