* Vorbehalte und Erklärungen.
Die Vorbehalte und Erklärungen werden in der AS nicht veröffentlicht, mit Ausnahme jener der Schweiz. Die französischen und englischen Texte können auf der Internetseite der Organisation der Vereinten Nationen (UNO): https://treaties.un.org eingesehen oder bei der Direktion für Völkerrecht, Sektion Staatsverträge, 3003 Bern, bezogen werden. Die * im oben erwähnten Geltungsbereich umfassen nicht die Erklärungen aller Vertragsparteien (siehe Art. 7 Abs. 4) zur Bezeichnung der zuständigen Behörden und Verbindungsstellen, die für die Übermittlung und den Empfang der in Artikel 7 genannten Informationen verantwortlich sind. Die * im oben erwähnten Geltungsbereich umfassen auch nicht die Erklärungen aller Vertragsparteien (siehe Art. 9 Abs. 3), die in Übereinstimmung mit Artikel 9 Absatz 2 zur Begründung der Gerichtsbarkeit eines Staates nach innerstaatlichem Recht abgegeben wurden.
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