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preparatory:AB 1140

Leuenberger Ernst · Ständerat · Solothurn · Sozialdemokratische Fraktion · 1999-12-13

Wortprotokoll

Ich erlaube mir den Hinweis, dass es sich bei Artikel 6 Absatz 5 um einen Schicksalsartikel dieses Gesetzes handeln könnte. Wenn in breiten Personalkreisen der Eindruck aufkäme, es handle sich hier nicht um ein Fenster, wie das dargetan worden ist, sondern sozusagen um die Schleuse, die geöffnet werden soll, um das Bundespersonalgesetz zu unterlaufen, wäre das fatal. Aber ich bin Pragmatiker. Ich fange wieder bei dem an, von dem ich schon im Eintretensvotum gesprochen habe.

In Artikel 15 Absatz 2 des Postorganisationsgesetzes von 1997 steht: "Die Post kann in begründeten Fällen Bedienstete nach dem OR anstellen." Die Post bejaht heute die Frage, ob sie mit diesem Personalrecht, wie es im Postorganisationsgesetz skizziert ist, leben könne. Ich nehme daher an - Herr Bundesrat Villiger kann das dann feierlich bestätigen -, dass die Post dieses OR-Fenster an sich nicht braucht.

Im SBB-Gesetz, zufälligerweise wieder in Artikel 15, aber in Absatz 3 steht: "In begründeten Einzelfällen können Verträge nach Obligationenrecht abgeschlossen werden." Die ganze Kaskade ist somit beschrieben, und wenn ich die SBB-Verantwortlichen frage, ob sie mit dieser Ausnahmeregelung leben können oder ob sie noch ein OR-Fenster brauchen, wie uns das die Kommissionsmehrheit vorschlägt, erhalte ich die Antwort, die SBB könnten mit dieser Regel gemäss SBB-Gesetz leben. [PAGE 1087]

Aufgrund dieser Aussagen komme ich zum Schluss, dass sich die Fassung der Kommissionsmehrheit offensichtlich auf die Bundeszentralverwaltung bezieht. Dort gibt es beispielsweise auch das Zollpersonal, bezüglich dessen ich zu grösster Vorsicht warne, damit wir nicht den Eindruck erwecken, man wolle plötzlich das Zollpersonal als Kategorie vom Bundespersonalrecht ausnehmen.

Ich darf Herrn Frick zu bedenken geben, dass diese Unterstellung nach siebzig Jahren Beamtengesetz auch eine grosse psychologische Bedeutung hat, die wir im Zug von Reformprozessen gewiss nicht unterschätzen dürfen. Wenn man schon von einem OR-Fenster spricht, dann muss dieses Fenster ganz genau definiert werden. Das heisst, ich würde es begrüssen, wenn man dieses Fenster nicht in die Wand schlägt, sondern bei der Regelung bleibt, wie sie für Post und SBB vor zweieinhalb respektive vor eineinhalb Jahren schon beschlossen worden ist. Das würde dem entsprechen, was der Nationalrat beschlossen hat und was uns Herr David als Antrag unterbreitet.

Wir müssen mit ganz grosser Umsicht ans Werk gehen, weil der Wortlaut dieser Bestimmungen, die wir in Artikel 6 einfügen, bei künftigen Auseinandersetzungen um dieses Gesetz eine absolut zentrale Rolle spielen wird. Ich denke, Herr Bundesrat Villiger wird uns einige Interpretationshilfen geben können, die vielleicht die Geister etwas beruhigen.