preparatory:AB 114819
Maissen Theo · Ständerat · Graubünden · Fraktion CVP/EVP/glp · 2010-12-08
Wortprotokoll
Mit der Botschaft vom 11. November 2009 legt der Bundesrat zwei Gesetze im Bereich des Sportes vor. Zum einen soll das Bundesgesetz vom 17. März 1972 über die Förderung von Turnen und Sport totalrevidiert werden. Zum andern liegt eine Gesetzesnovelle über das Bundesgesetz über die Informationssysteme des Bundes im Bereich Sport vor. Wir sind Zweitrat; der Nationalrat hat am 15. September 2010 den beiden Gesetzesvorlagen zugestimmt.
Gestützt auf den verfassungsrechtlichen Auftrag der Sportförderung in Artikel 68 der Bundesverfassung legt das neue Gesetz die Grundsätze, Voraussetzungen und Modalitäten der Förderungsmassnahmen des Bundes fest. Der Gesetzentwurf übernimmt die bewährten Prinzipien des geltenden Gesetzes und bringt die bestehenden Förderungsmassnahmen mit den Anforderungen des Legalitätsprinzips in Einklang.
Die Totalrevision orientiert sich an den folgenden materiellen Zielen: Hinsichtlich des bekannten Bewegungsmangels von Kindern geht es um die Förderung von Sport und Bewegung durch die Erweiterung des Programms "Jugend und Sport" für Kinder ab dem Jahr, in dem sie das fünfte Altersjahr vollenden, um der Zunahme der motorischen Defizite und des Übergewichts vorzubeugen.
Des Weiteren wird der Sport in der Schule geregelt: Da geht es um die Sicherstellung eines quantitativ und qualitativ genügenden Sportunterrichts an allen Schulen. Am bestehenden Schulsportobligatorium wird in Berücksichtigung der Bedürfnisse der einzelnen Schulstufen und in Respektierung der kantonalen Schulhoheit festgehalten.
Dann wird auch der Status der Eidgenössischen Hochschule für Sport in Magglingen geregelt. Hier geht es um die Regelung der Stellung und um die Akkreditierung innerhalb der Hochschullandschaft.
Zum Leistungssport: Hier geht es um die Schaffung geeigneter Rahmenbedingungen für die subsidiäre Unterstützung des Leistungssports.
Angesprochen wird in diesem Gesetz auch die Problematik des Dopings. Hier geht es um die gesetzliche Verankerung des Grundsatzes, wonach Teilnehmerinnen und Teilnehmer von Sportwettkämpfen jederzeit Dopingkontrollen unterzogen werden können. Es geht um die Verankerung eines verbesserten Informationsaustausches der in die Dopingbekämpfung involvierten Stellen sowie um eine Verschärfung der bisherigen Strafbestimmungen, um die Glaubwürdigkeit des Sports zu erhalten.
Noch eine Bemerkung zu den Finanzen: Es geht um die Sicherstellung einer wirksamen und effizienten Mittelverwendung in der Sport- und Bewegungsförderung, um den haushaltpolitischen Zielen Nachachtung zu verschaffen.
Zum zweiten Gesetz: Die Rechtsgrundlagen für die elektronische Bearbeitung von Personendaten und den elektronischen Informationsaustausch werden in einem separaten Bundesgesetz über die Informationssysteme des Bundes im Bereich Sport geschaffen. Eine detaillierte gesetzliche Regelung ist aufgrund der geltenden Datenschutzgesetzgebung notwendig.
Die Gesetzentwürfe enthalten mit Ausnahme der Mehrkosten aufgrund der Ausdehnung des "Jugend und Sport"-Alters keine Bestimmungen, die gegenüber dem bisherigen Recht zu neuen Belastungen des Bundeshaushaltes führen könnten.
Der Stellenwert des Sportes in der heutigen Gesellschaft ist beachtlich. In Untersuchungen und Studien wurde festgestellt, dass immerhin 75 Prozent der schweizerischen Bevölkerung Sport treiben; 40 Prozent machen das in genügender Weise, das heisst mindestens dreimal in der Woche, 35 Prozent machen das unregelmässig oder selten. 25 Prozent der schweizerischen Bevölkerung sind nach diesen Studien sportabstinent, das heisst, sie halten sich an den Grundsatz von Winston Churchill oder des heutigen Papstes Benedikt XVI.: "No sports!"
Der Sport ist in der Schweiz privat organisiert. Wir haben 22 000 Sportvereine; es sind 350 000 ehrenamtliche Funktionäre oder Leiterinnen und Leiter tätig. Man schätzt, dass diese ehrenamtliche Arbeit im Sport einem Wert von 1,5 bis 2 Milliarden Franken entspricht. Interessant ist auch, von diesen Studien her zu sehen, welches die beliebtesten Sportarten sind: Es sind die Sportarten des sogenannten helvetischen Fünfkampfs, nämlich Radfahren, Bergwandern, Schwimmen, Skifahren und Jogging. Damit wird auch der Bezug zur drittwichtigsten Exportbranche hergestellt, nämlich zum Tourismus. Die Angebote für sportliche Aktivitäten sind mindestens in den Tourismusregionen immer wieder mit [PAGE 1174] den Tourismusangeboten verbunden. Aber auch der Sport selber stellt einen nicht unbedeutenden volkswirtschaftlichen Faktor dar. Immerhin gibt es 88 000 Vollzeitstellen im Bereich des Sportes; diese generieren etwa 1,8 Prozent des Bruttoinlandproduktes. Dazu kommt, dass mit Sportgrossanlässen positive Effekte für das Image der Schweiz bewirkt werden. Und nicht zuletzt ist zu erwähnen, dass erfolgreiche Sportler, vor allem wenn sie weltweit bekannt sind, auch Einfluss auf das Image der Schweiz im Ausland haben. Schliesslich können Spitzensportler auch eine Vorbildfunktion für die Jugend haben.
Nun ist gerade mit dem Spitzensport auch die Drogenproblematik verbunden, und deshalb erlaube ich mir, kurz noch auf die Belange des Dopings einzugehen. Es gibt zwei Gründe, weshalb es im Sport verpönt ist, Doping anzuwenden: Erstens gehen jene, die sich dopen, ein Gesundheitsrisiko ein; noch wichtiger ist aber, dass zweitens die erzieherische Wirkung, die der Sport hat, verlorengeht.
Mit Manipulation hat man als Leistungs- oder Spitzensportler keine Vorbildwirkung mehr. Dementsprechend hat es auch keine erzieherische Wirkung mehr, wenn man sagt, im Sport lerne man, sich fair zu verhalten, sich einzusetzen oder etwas zu leisten, wenn man weiss, dass man mit Manipulationen statt mit Arbeit besser wird. Damit dieses Problem auch wirksam bekämpft werden kann, benötigen wir sowohl national als auch international ein Zusammenspiel zwischen privaten und öffentlich-rechtlichen Institutionen. Konkret heisst das in der Schweiz, national, ein Zusammenspiel zwischen den Sportverbänden und dem Staat, also dem Bund und den Kantonen, und international ein Zusammenspiel im Rahmen der Gemeinschaft der Staaten, also der Unesco-Konvention, die die Schweiz ratifiziert hat, und der Europaratskonvention, die zehn Jahre früher in Kraft getreten ist und auch Vorbildcharakter hat.
Eine wichtige Funktion im Bereich des Sportes kommt der Schule zu. Eine wirksame und tägliche Bewegungsförderung trägt dem Bewegungsbedürfnis der Schülerinnen und Schüler Rechnung und fördert die Konzentration, das Wohlbefinden und die Integration. Die Kantone sollen die täglichen Sport- und Bewegungsmöglichkeiten daher fördern und die dafür notwendigen Anlagen und Einrichtungen bereitstellen. Der Sport unterstützt die Entwicklung der Persönlichkeit und fördert die Ausbildung sozialer Kompetenzen. Er vermittelt Werte wie Respekt, Toleranz und Fairness. Sportliche Aktivitäten können dazu beitragen, dass Fitness und Wohlbefinden, Selbstvertrauen und sozialer Rückhalt gestärkt werden. Der Sport ist daher ein unverzichtbares Element eines ganzheitlichen Erziehungs- und Bildungsprozesses.
Aus diesem Grund macht der Bund von seiner verfassungsmässigen Kompetenz Gebrauch, den Schulsportunterricht für obligatorisch zu erklären. Das Obligatorium für Sportunterricht gilt für alle Schulstufen der Vorschul- und Primarstufe sowie der Sekundarstufen I und II gleichermassen und sowohl für öffentliche als auch für private Schulen. Die qualitativen Grundsätze sollen schulstufen- und schulartengerecht festgelegt werden.
In der Beratung der WBK gab es eigentlich wenig unterschiedliche Meinungen, wie Sie der Fahne entnehmen können, aber gerade beim letzterwähnten Bereich, Sport in der Schule, gibt es einerseits innerhalb der Kommission unterschiedliche Auffassungen, andererseits gibt es auch eine Differenz zum Beschluss des Nationalrates. Es geht hier um die Frage der Regelung der Mindestlektionenzahl in Artikel 12. Ich gehe an dieser Stelle nicht weiter auf diese Frage ein, dazu haben wir bei der Detailberatung dann Gelegenheit.
Namens der WBK, die einstimmig entschieden hat, beantrage ich Ihnen Eintreten auf beide Gesetzesvorlagen.