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preparatory:AB 114850

Maissen Theo · Ständerat · Graubünden · Fraktion CVP/EVP/glp · 2010-12-08

Wortprotokoll

Zum ganzen 2. Abschnitt, "Massnahmen gegen Doping", vielleicht noch folgende Bemerkung: Wir haben in diesem Bereich nachher auch noch eine Motion Guisan 07.3416 zu behandeln. Diese Dopingfragen sind nun hier geregelt.

Bei Artikel 19 Absatz 1 wird vorgeschlagen, dass das Schweizerische Heilmittelinstitut explizit erwähnt wird. Das ist aus unserer Sicht sinnvoll und notwendig, weil es hier um die Informationen geht, die man von diesem Institut in Bezug auf die Dopingbekämpfung erhält und die für diesen Bereich sehr relevant sind - daher diese Ergänzung, die Erwähnung des Institutes im Gesetzestext. Bei Absatz 1bis geht es um die Erfahrung, dass der Zollfahndung in der Dopingbekämpfung eine ganz spezielle und besondere Bedeutung zukommt. Deshalb haben wir in diesem neuen Absatz die Aussage aufgenommen, dass die Zollverwaltung Feststellungen in diesem Bereich den zuständigen kantonalen Strafverfolgungsbehörden melden soll.

Dann kann ich gleich noch die Änderung in Absatz 2 erwähnen: Wir haben hier lediglich eine Vereinheitlichung der Begriffe vorgenommen, indem wir überall "Zollverwaltung" statt "Zollorgane" schreiben.