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Bürgi Hermann · Ständerat · 2010-12-14

Bürgi Hermann · Ständerat · Thurgau · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2010-12-14

Wortprotokoll

Die Bestimmungen unter Ziffer IV betreffen den Vergütungsbericht und definieren, was in diesem Vergütungsbericht alles aufzuführen ist, um die gewünschte Transparenz im Zusammenhang mit Vergütungen zu gewährleisten.

Jetzt noch eine Bemerkung zu Artikel 731f Absatz 1: Der Verwaltungsrat hat jährlich einen schriftlichen Vergütungsbericht auszuarbeiten. Entscheidend ist, dass er darin die konkrete und detaillierte Umsetzung der Vorgaben des Gesetzes, des Vergütungsreglementes und gegebenenfalls der Statuten darstellt. Der Verwaltungsrat erläutert im Vergütungsbericht die konkrete Umsetzung des Vergütungsreglementes. Je komplexer das Vergütungsreglement ist, umso ausführlicher muss dann auch der Vergütungsbericht sein. Der Verwaltungsrat erläutert im Vergütungsbericht sämtliche Vergütungen, die infrage stehen. Der Vergütungsbericht ist die Grundlage dafür, dass die Aktionärinnen und Aktionäre ihre Rechte in diesem Zusammenhang in voller Kenntnis der Sachlage ausüben können. Das zu diesem Schlüsselartikel 731f.