Gadient Brigitta M. · Nationalrat · 2011-03-02
Gadient Brigitta M. · Nationalrat · Graubünden · Fraktion BD · 2011-03-02
Wortprotokoll
Der Antrag der BDP-Fraktion, welchem ich Sie bitte zuzustimmen, ist eine Abänderung des Antrages der Minderheit I (Stöckli). Wir beantragen erstens, wie die Minderheit I, dass die relative Immunität und die Sessionsteilnahmegarantie beibehalten werden, verlangen aber zweitens, dass der Entscheid über Immunitätsaufhebungsgesuche weiterhin den Ratsplena obliegt. Betreffend den Antrag der Minderheit II (Joder) denke ich, dass das dann eine Ausmarchung zwischen der Minderheit I und der Minderheit II ist. Wir äussern uns hier dazu nicht speziell.
Ich habe beim Eintreten bereits eingehend dargelegt, dass wir der Meinung sind, dass das Konzept verfehlt ist, und möchte dazu lediglich noch ein paar Ergänzungen machen.
Zu unserem Antrag: Es ist schon ganz besonders fragwürdig, wenn die Staatspolitische Kommission in ihrem Bericht festhält, dass Gesuche um die Aufhebung der Immunität in besonderem Mass geeignet seien, von den Ratsplena an Kommissionen übertragen werden zu können. Genau das Gegenteil ist doch der Fall. Da es um das Parlament als solches geht, ist es auch nur folgerichtig, dass dieses auch als Ganzes über sein Recht entscheiden kann und dass nicht einfach dieses Recht an eine kleine Gruppe delegiert wird. Und noch einmal: Zu meinen, eine Kommission werde nicht politisch gewichten und es sei weniger problematisch, einen rechtlich relevanten Entscheid in einer kleinen Gruppe statt im Plenum zu fällen, ist doch blauäugig. Deshalb bitten wir Sie, den Entscheid bei den Ratsplena zu belassen, wie es unser Antrag fordert.
Zum Antrag der Minderheit I (Stöckli): Wir unterstützen diesen, wie gesagt. Ich habe beim Eintreten bereits dargelegt, warum wir der Meinung sind, dass die relative Immunität beizubehalten sei.
Wir teilen die Erwägungen der Minderheit I der Staatspolitischen Kommission und der Mehrheit der Kommission für Rechtsfragen. Ich möchte dazu noch Folgendes ergänzen:
1. Die Mehrheit der Staatspolitischen Kommission hält fest, dass es bei der relativen Immunität um ein Privileg gegenüber Nichtparlamentsmitgliedern im gleichen Beruf gehe. Dem können wir nicht beipflichten. Es geht eben, und das kann nicht genug betont werden, nicht um das einzelne Ratsmitglied, sondern um den Schutz des Parlamentes als Institution. Das Parlament als Behörde und Institution soll in seiner Aufgabenerfüllung vor willkürlicher, politisch motivierter Strafverfolgung seiner Mitglieder unter dem Vorwand [PAGE 76] angeblich begangener Delikte geschützt werden. Es sollen nicht missliebige Personen lahmgelegt und damit das Funktionieren des Parlamentes als solches infrage gestellt werden.
2. Es stimmt, dass das Kriterium des Zusammenhangs mit der amtlichen Stellung oder Tätigkeit und somit die Tragweite der relativen Immunität in den Räten mehrmals zu eingehenden Diskussionen geführt hat. Dabei handelt es sich halt immer um eine Auslegungs- und Ermessensfrage. Die Kommission macht es sich dann aber doch zu einfach, wenn sie zur Lösung von Abgrenzungsproblemen, die im Übrigen ja in vielen Rechtsbereichen bestehen, einfach das ganze Instrumentarium abschaffen will. Ich zitiere aus dem Kommissionsbericht: "Eine klare Abgrenzung des Schutzbereichs der relativen Immunität ist nicht möglich, und damit sind unfruchtbare Streitigkeiten im Einzelfall unvermeidbar: Durch die Abschaffung der relativen Immunität werden die heute bestehenden Abgrenzungsprobleme gelöst." Das scheint mir aber eine sehr seriöse Gesetzgebung zu sein: Wenn wir irgendwo auf ein Abgrenzungsproblem stossen, dann streichen wir doch ganz einfach die entsprechenden Bestimmungen! So geht es nicht!
Es wird sodann oft vergessen, dass der Entscheid über die Immunitätsaufhebung eigentlich aus zwei Teilen besteht: erstens aus der Beurteilung des Zusammenhangs mit dem Amt und zweitens, bei Bejahung desselben, aus dem Entscheid, ob die Immunität aufgehoben werden soll oder nicht. Wenn sich Ratsmitglieder unkorrekt verhalten, dann kann man nämlich - das war immer schon möglich - den Zusammenhang bejahen und dann in der Folge die Immunität aufheben. Ich meine, da müsste und könnte das Parlament in gewissen Fällen durchaus strenger entscheiden. Das bedeutet aber gerade nicht, dass wir einfach die parlamentarische Immunität als Institut streichen.
Wir beantragen Ihnen deshalb, unseren Antrag zu unterstützen.