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Dormann Rosmarie · Nationalrat · 2001-05-08

Dormann Rosmarie · Nationalrat · Luzern · Christlichdemokratische Fraktion · 2001-05-08

Wortprotokoll

Heute erhält ein Rentner bzw. eine Rentnerin eine Kinderrente, wenn er oder sie Kinder unter 18 Jahren bzw. Kinder zwischen 18 und 25 Jahren hat, die noch in Ausbildung sind. Das betrifft rund 12 000 Personen, davon rund 8300 Personen in der Schweiz und die anderen im Ausland. Von diesen 12 000 Personen trifft es rund 10 000 Männer und etwa 2000 Frauen. Eine durchschnittliche Rente beträgt etwa 600 Franken. Diese Kinderrente, die vorhin von Frau Meier-Schatz begründet worden ist, ist ein Ersatzeinkommen. Deshalb stimmt ihre Begründung, das sei eine Besserstellung der pensionierten Frauen und Männer gegenüber den Erwerbstätigen, so nicht. Die Erwerbstätigen haben noch ihren Lohn, die Pensionierten haben keinen Lohn mehr und erhalten selbst eine AHV-Rente und für die Kinder ein Ersatzeinkommen. Die Kinderzulagen sind Zusatzleistungen zum Lohn. Aber sicher kann man Kinderrenten und Zusatzleistungen nicht vergleichen. Wenn wir dem Antrag Meier-Schatz stattgeben, dann könnten wir ungefähr zwei Drittel dieser heutigen rund 70 Millionen Franken einsparen, die uns diese Kinderrenten kosten. Ein Drittel dieses Betrages würde dann in Form der Kinderzulagen ausgegeben. [PAGE 431]

Der Antrag Meier-Schatz lag in der Kommission nicht vor, aber ich muss Sie bitten, diesen Antrag klar abzulehnen: Einerseits bedeutet dieser Antrag einen Bruch mit dem Versicherungsprinzip, indem selektiv ein Teil der heute Versicherten anders behandelt wird und keinen Anspruch mehr auf eine zugesicherte Leistung hat; andererseits ersetzt sie dieses Erwerbseinkommen durch Zusatzleistungen, d. h. mit Kinderzulagen. Hinzu kommt, dass jeder Kanton in diesem Land ein eigenes Kinderzulagengesetz hat. Das gäbe einen riesigen administrativen Aufwand. Wir müssten praktisch bei jedem einzelnen Fall abklären, wo die betreffende Person wohnt und wie viel sie zugute hat. Dazu kommt, dass gewisse Kantone für das erste und für die weiteren Kinder abgestufte Kinderzulagen haben, auch da müssten wir noch ganz grosse Abstufungen machen.

Was heisst der Antrag Meier-Schatz auch noch? Frau Meier-Schatz denkt vermutlich vor allem an die Männer im "zweiten Frühling", die mit über 50 Jahren nochmals Kinder zeugen, was ja ihr gutes Recht ist. Aber es trifft auch die Männer ab 40; diese haben heute die Möglichkeit und Chance, für Kinder, die noch bis zum Alter von 25 Jahren in Ausbildung sind, im Pensionsalter eine Kinderrente zu bekommen. Das heisst, wenn man den durch den Antrag anvisierten Männern und Frauen den Anspruch auf eine Kinderrente absprechen will, dann dürfen in Zukunft ab dem Alter von 40 Jahren keine Kinder mehr gezeugt werden. Wollen Sie das? Es gibt kinderreiche Familien, deren Väter natürlicherweise im Alter von 40 Jahren noch einmal Kinder haben. Sie treffen also nicht nur die Väter im "zweiten Frühling", sondern auch jene, die noch im "besten Alter" sind.

Ich denke, dieser Antrag ist nicht ausgereift. Wir können ihn unter keinen Umständen zur Annahme empfehlen, weil er einerseits einen Bruch mit dem Versicherungsprinzip bedeutet und andererseits nicht das hält, was versprochen wird.

Ich bitte Sie, den Antrag Meier-Schatz abzulehnen.

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