preparatory:AB 118027
Stahl Jürg · Nationalrat · Zürich · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2011-04-12
Wortprotokoll
Die SVP-Fraktion, das wird Sie kaum überraschen, unterstützt die Minderheit Bortoluzzi. Wir sind überzeugt, dass wir der Volksschule nicht noch mehr Aufgaben übertragen sollten. Das ist ja ein Thema, das in der ganzen Bildungspolitik ständig diskutiert wird, da wir der Schule immer noch mehr Aufgaben übertragen. Wenn wir auch noch die ganze Frage der Gesundheit hinzufügen, greifen wir eigentlich in die Hoheit der Kantone ein. Das ist aus meiner Sicht zu unterlassen, weil wir den Kantonen ihre Freiheit bei der Gestaltung der Lehrpläne belassen sollten und weil wir, wie Kollege Bortoluzzi gesagt hat, diese Möglichkeit für die Kantone eigentlich bereits bei anderen Artikeln geschaffen haben.
Dazu kommt, dass die Funktion von Schulgesundheitsdiensten nicht definiert ist. Oder können Sie mir sagen, was ein Schulgesundheitsdienst ist? Geht es da um die Gesundheit der Schule oder um die Gesundheit der Kinder? Muss da die Schule oder müssen da die Schüler geheilt werden? Wir müssen aufpassen, dass wir hier nicht eine Definition verwenden, die neuen Institutionen, neuem Verwaltungsaufwand und neuer Bürokratie Tür und Tor öffnet. Aus Sicht der SVP ist das System des klassischen Schularztes - ich weiss, es wurde in einigen Kantonen oder Gemeinden durch etwas anderes abgelöst - eigentlich das wertvollste. Der klassische Schularzt ist nach wie vor am nächsten bei den Schülerinnen und Schülern, er kennt oftmals das Umfeld und kann intervenieren. Es ist ein kostengünstiges System, das keine neue Praxis erfordert. Ebenso ist bekannt, dass das etablierte System des klassischen Schularztes eine vernünftige Handlungsweise ermöglicht. Es braucht also kein neuer Apparat installiert zu werden.
Dazu kommt, dass wir mit dem zweiten Teil dieses Absatzes hinsichtlich des flächendeckenden Zugangs zu "zielgruppenspezifischen Präventions-, Gesundheitsförderungs- und Früherkennungsangeboten" - damit zeigt sich noch einmal, dass dieses Gesetz komplex und kompliziert ist und dass es eben eher ein theoretisches und nicht ein praxisorientiertes Gesetz ist - Gefahr laufen, den Kantonen wieder eine Aufgabe aufzuerlegen, ohne dass die Finanzierung geregelt wäre. Das müssen Sie zur Kenntnis nehmen, auch im Hinblick auf Ihren Kanton. Die Finanzierungsfrage haben wir noch nicht gelöst.
Ich bitte Sie, die Minderheit Bortoluzzi zu unterstützen.