Leutenegger Oberholzer Susanne · Nationalrat · 2011-04-12
Leutenegger Oberholzer Susanne · Nationalrat · Basel-Landschaft · Sozialdemokratische Fraktion · 2011-04-12
Wortprotokoll
Ich beantrage Ihnen, diese Motion abzulehnen. Warum? Die Motion ist in Bezug auf das Anliegen von Herrn Scherer - Herr Scherer, ich bitte Sie zuzuhören! - völlig kontraproduktiv. Warum? Die Motion schlägt eine generelle Kostenpflicht im Sozialversicherungsverfahren vor und orientiert sich dabei an der Kostenpflicht, wie wir sie neu im IV-Verfahren kennen, das heisst, es sollen generell Kosten im Rahmen von 200 bis 1000 Franken angerechnet werden. Gerade die IV zeigt, dass die Kostenpflicht in diesem Rahmen ausser Spesen gar nichts bringt: Bei der IV trifft es die sozial Schwächsten. Viele von ihnen haben Anspruch auf unentgeltliche Prozessführung. Die Abklärung der unentgeltlichen Prozessführung bedingt einen riesigen Zusatzaufwand, der mit diesem Kostenanteil nie und nimmer abgegolten ist.
Ich hätte es begrüsst, wenn der Bundesrat, statt diese Motion zu befürworten, bei den kantonalen Sozialversicherungsgerichten abgeklärt hätte, was die Kostenpflicht im IV-Verfahren generell gebracht hat. Gerade bei der IV müsste man sie wieder abschaffen. Und, Herr Scherer: Man kann sehr wohl über Kostenpflichten im Sozialversicherungsprozess diskutieren. Aber dann muss man sie da einführen, wo sie tatsächlich etwas bringen, etwa im Verfahren zwischen Versicherungsunternehmen, z. B. zwischen einer Krankenversicherung und einem Unfallversicherer. Wenn Sie aber da einen Kostenrahmen von 200 bis 1000 Franken ansetzen, liegen Sie viel zu tief - viel zu tief! Da haben Sie ausser Spesen gar nichts. Nehmen wir ein anderes Beispiel, bei dem man über die Kostenpflicht im Sozialversicherungsprozess diskutieren könnte: Bei den BVG-Verträgen, wenn z. B. bei der zweiten Säule Austrittsleistungen geteilt werden müssen, geht es um Hunderttausende von Franken. Da können Sie doch nicht einen Kostenrahmen von 200 bis 1000 Franken vorgeben. Orientieren Sie sich da am Zivilprozess! Da sind es Tausende von Franken.
Diese Motion zielt völlig in die falsche Richtung und verursacht nur weitere Spesen bei den Sozialversicherungsgerichten. Ich bin erstaunt, dass der Bundesrat diese Frage nicht im Detail abgeklärt hat. So ist die Motion kontraproduktiv. Sollte sie entgegen meinen Empfehlungen angenommen werden, bitte ich den Bundesrat und die Verwaltung schon vorweg einmal, bei den kantonalen Sozialversicherungsgerichten eine Umfrage zu machen, wo und bei welchen Prozessen allenfalls eine Kostenpflicht sinnvoll wäre, nämlich z. B. bei Prozessen zwischen den Sozialversicherungsträgern oder dort, wo es um riesige Summen geht, z. B. im Rahmen des BVG, aber sicher nicht bei den sozial Schwächsten, von denen die Mehrheit unentgeltliche Prozessführung hat. Die entsprechende Abklärung bedeutet einen riesigen Aufwand, der weit über diese paar Hundert Franken hinausgeht.
Ich bitte Sie also, diese Motion abzulehnen. Sie ist auch im Sinne von Herrn Scherer kontraproduktiv.