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Huber Gabi · Nationalrat · 2011-06-01

Huber Gabi · Nationalrat · Uri · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2011-06-01

Wortprotokoll

Es geht hier bei der Rückerstattungsklage nicht eigentlich um einen Kernartikel des Gegenvorschlags. Dieser Artikel wurde aber sowohl in der Botschaft des Bundesrates vom Dezember 2007 als auch in der Zusatzbotschaft abgeändert.

Die Minderheit Markwalder will, dass die in Absatz 1 erwähnten Personen auch zur Rückerstattung von anderen als den in Absatz 1 erwähnten Leistungen verpflichtet sind, wenn diese eben "in einem offensichtlichem Missverhältnis" - und nur dann - "zur erbrachten Gegenleistung stehen". Damit wird eine Gesetzesgrundlage geschaffen - Herr Kollege Schwander hat ebenfalls ausdrücklich darauf aufmerksam gemacht -, mit welcher die Politik zum Ausdruck bringt, dass im Falle einer Rückerstattungsklage nicht einfach die Gerichte die Definitionsmacht über ein Missverhältnis haben sollen, sondern dass dieses Missverhältnis offensichtlich sein muss. Im Übrigen ist dieser Wortlaut bzw. der Einschub "offensichtlich" auch Inhalt des direkten Gegenvorschlages, welchem die Mehrheit des Nationalrates bereits zugestimmt hat.

In der Kommission wurde diese Regelung durch den Stichentscheid der Präsidentin zum Antrag der Minderheit. Die FDP-Liberale Fraktion ersucht Sie nun heute um Unterstützung eben dieser Minderheit.