Goll Christine · Nationalrat · 2011-06-07
Goll Christine · Nationalrat · Zürich · Sozialdemokratische Fraktion · 2011-06-07
Wortprotokoll
Als Berichterstatterin der GPK für das EFD beschränke ich mich auf zwei Themen, zum einen auf das Dauerthema Personalpolitik des Bundesrates, zum andern auf die Nachwehen der Unternehmenssteuerreform II.
Zunächst zur Personalpolitik: Die Personalpolitik des Bundesrates beschäftigt die GPK bereits seit Jahren, sie gab auch regelmässig Anlass zu Kritik. Der Bund hat als einer der grössten Arbeitgeber der Schweiz eine grosse Verantwortung; der Bundesrat als Personalverantwortlicher von 34 000 Arbeitnehmenden muss sich deshalb darum bemühen, eine vorbildliche Rolle einzunehmen und insbesondere die Sozialpartnerschaft zu pflegen.
Die GPK hat vor zwei Jahren eine Evaluation der Personalpolitik des Bundes vorgenommen und dazu eine Untersuchung bei der PVK in Auftrag gegeben. Dabei hat sie auch das erst seit 2002 bestehende Bundespersonalgesetz (BPG) unter die Lupe genommen. Damit hat die GPK eine Arbeit geleistet, die eigentlich der Bundesrat hätte leisten müssen, bevor er in der vergangenen Legislaturperiode die Revision des BPG ankündigte.
Nach der Publikation des GPK-Berichtes zur Steuerung der Bundespersonalpolitik im Oktober 2009 hat sich der Bundesrat bereiterklärt, die Empfehlungen der GPK zu erfüllen. Inzwischen sind tatsächlich erfreuliche Verbesserungen erzielt worden. Das vom Bundesrat wiederaufgewertete EPA bemüht sich mit Erfolg, personalrechtliche Leitlinien für alle Departemente vorzugeben und die in der Vergangenheit dezentralisierte und verzettelte Personalpolitik in wichtigen Bereichen, beispielsweise bei der Aus- und Weiterbildung der Mitarbeitenden der Bundesverwaltung oder der Vereinbarkeit von Familie und Beruf, wieder unter einen Hut zu bringen.
Die Rezentralisierung der Personalpolitik war bitter nötig angesichts der anhaltenden Unzufriedenheit des Bundespersonals, ausgelöst nicht zuletzt durch die zahlreichen Reorganisations- und Sparprogramme der letzten Jahre zulasten des Personals. Die im Dezember 2010 durch den Bundesrat verabschiedete Personalstrategie Bundesverwaltung 2011-2015 - nicht zuletzt eine Antwort auf die GPK-Kritik - weckt grosse Erwartungen. Eine konkrete Beurteilung der Massnahmen wird jedoch erst möglich sein, wenn das entsprechende Gesamtkonzept zur Umsetzung dieser Personalstrategie vorliegt; das soll gemäss den Aussagen des Bundesrates noch in diesem Sommer der Fall sein. Die GPK erwartet dennoch, dass der Bundesrat weitere Verbesserungen im personalpolitischen Bereich vornimmt. Vier Handlungsfelder seien hier hervorgehoben:
1. Voreilige Gesetzesrevisionen sollten zurückgestellt werden, solange die Empfehlungen der GPK in ihrem Bericht zur Personalpolitik des Bundes nicht vollständig umgesetzt sind. Bevor der Bundesrat die Botschaft für eine BPG-Revision verabschiedet, sollte er deshalb zuerst eine Mängelanalyse erstellen und belegen, weshalb eine solche Revision überhaupt notwendig ist. Im Bericht der GPK von 2009 wurde klar festgehalten, dass eine BPG-Revision nicht prioritär sei und dass das bestehende Gesetz genügend Handlungsspielraum und Flexibilität biete. Das Vorgehen bei einer allfälligen BPG-Revision muss von Massnahmen begleitet sein, welche die Wertschätzung des Personals in den Vordergrund stellen und einen Konsens mit den Sozialpartnern zum Ziel haben.
2. Verbesserungsbedarf besteht nach wie vor auch im gleichstellungspolitischen Bereich. So braucht es vermehrt Anstrengungen, um den Frauenanteil im mittleren und oberen Kader markant zu erhöhen und die Lohngleichheit auch beim Bund endlich zu verwirklichen. Der eingeleitete Lohngleichheitsdialog ist ein erfreulicher erster Schritt, muss aber auch konkrete Auswirkungen auf die Lohnabrechnung haben. Auch hier muss der Bund Vorbild sein.
3. Angesichts des Integrationsschwerpunktes der 6. Revision der Invalidenversicherung, aufgrund dessen rund 17 000 Menschen in den Arbeitsmarkt eingegliedert werden sollen, hat der Bund auch hier eine Vorbildfunktion einzunehmen. Beim Personalreporting der GPK haben wir erfahren, dass das EDI ein Pilotprojekt für die berufliche Integration von Menschen mit Behinderungen aufgegleist hat. Im Sinne der angestrebten zentralen und kohärenten Personalpolitik müsste diese Aufgabe in allen Departementen gleichzeitig angepackt werden.
4. Tatsache ist, dass die Flag-Verwaltungseinheiten ein deutlich stärkeres Personalwachstum aufweisen als die übrige Bundesverwaltung. Gleichzeitig führen Personalengpässe und die dadurch entstehenden Stress- und Drucksituationen [PAGE 952] in verschiedenen Bundesämtern zu vermehrten Krankheitsfällen. Die GPK legt deshalb Wert darauf, dass die Planung der Personalressourcen angegangen wird.
Zum zweiten Thema, zur Unternehmenssteuerreform: Der Bundesrat ist laut Aussagen von Frau Bundesrätin Eveline Widmer-Schlumpf noch dabei, die Unternehmenssteuerreform II zu verdauen. Trotzdem beschäftigt er sich bereits mit der Unternehmenssteuerreform III. Eine Vorlage wurde dem Parlament bisher noch nicht unterbreitet. Die Unternehmenssteuerreform II hat nach der Volksabstimmung für grosse öffentliche Aufregung gesorgt, weil die Bevölkerung in den Abstimmungsunterlagen mit falschen Prognosen über die zu erwartenden Steuerausfälle informiert worden war. Die effektiv zu Buche schlagenden Ausfälle von 1,2 Milliarden Franken im ersten Jahr, ergänzt um weitere 600 Millionen Franken in jedem darauffolgenden Jahr, belaufen sich auf ein Vielfaches der vorausgesagten Steuerausfälle.
Die GPK wollte deshalb von der Vorsteherin des EFD wissen, welche Grundlagen dem Bundesrat für die Entscheidfindung zu diesem Geschäft zur Verfügung gestanden hatten, ob der Bundesrat Zugang zu allen relevanten Dokumenten und Berechnungen hatte, ob bei der Erarbeitung der Vorlage bereits Fehler ersichtlich gewesen waren beziehungsweise ob der Bundesrat auf mögliche Fehler hingewiesen worden war. Diese Fragen konnten im Rückblick nicht mehr detailliert beantwortet werden. Klar zu sein scheint, dass der Bundesrat die Mindereinnahmen für die öffentliche Hand falsch eingeschätzt beziehungsweise berechnet hat und dass die effektiven Auswirkungen dieses Steuerpaketes vor der Volksabstimmung somit nicht bekannt waren.
Nach Anhörung der zuständigen Bundesrätin behandelte die GPK einen Antrag aus ihrer Mitte. Gefordert wurde eine Untersuchung der Umstände, wie es zu den Regelungen betreffend den Wechsel zum Kapitaleinlageprinzip der Unternehmenssteuerreform II gekommen war und wie der Bundesrat beziehungsweise die involvierten Verwaltungseinheiten öffentlich darüber informiert hatten. Im Fokus standen dabei die nichtgenannten namhaften Steuerausfälle aufgrund des rückwirkenden Systemwechsels. Auch die Finanzkommission des Nationalrates empfahl der GPK-NR, die Erarbeitung der Vorlage zur Unternehmenssteuerreform II zu untersuchen. Seitens der Vorsteherin des EFD und der betroffenen Bundesverwaltung wurden rückblickend Mängel bei der Erarbeitung der Unternehmenssteuerreform II und bei der dazugehörigen Information der Öffentlichkeit zugegeben.
Angesichts der Ausgangslage, dass der Bundesrat Fehler eingestanden hatte, und insbesondere mit Blick auf die Arbeitslast und die knappen Ressourcen des GPK-Sekretariates lehnte es die GPK-NR mit 12 zu 8 Stimmen bei 1 Enthaltung ab, eine Untersuchung durchzuführen. Nichtsdestotrotz erwartet die GPK bei künftigen Steuervorlagen mehr Transparenz und fundierte Berechnungen über die zu erwartenden Steuerausfälle.