preparatory:AB 11987
Gysin Remo · Nationalrat · Basel-Stadt · Sozialdemokratische Fraktion · 2001-06-05
Wortprotokoll
Im Gegensatz zum abgelehnten Minderheitsantrag auf Rückweisung, der eine Vertragsänderung bedingt hätte, geht es hier um einen Zusatz, um eine Menschenrechtsklausel in unserem Beschluss. Das ist wesentlich einfacher, sozusagen ein Kompromiss. Sie erinnern sich vielleicht: Bei der Exportförderungsgesetzgebung wurde ein ähnlicher Antrag gestellt. Damals lehnten Sie ihn ab, mit dem Argument: Wir möchten nicht etwas Allgemeines, wir möchten etwas Spezifisches. Jetzt haben Sie die Gelegenheit, hier etwas Spezifisches - nämlich etwas Schweiz/Mexiko-Spezifisches, etwas Efta/Mexiko-Spezifisches -, eine Menschenrechtsklausel, einzubauen. Ich bitte Sie im Namen der SP-Fraktion, das auch zu tun.
Das Mexiko-Spezifische braucht es tatsächlich, wenn wir die Situation in Mexiko anschauen. Es herrscht dort eine grosse Massenarmut. 41,6 Prozent der Bevölkerung, das sind über 40 Millionen Menschen, leben in Armut, davon 25 Millionen in extremer Armut, d. h., sie müssen mit 17 Pesos pro Tag auskommen. Betroffen sind vor allem die ländliche Bevölkerung und die indigene Bevölkerung.
Wenn Sie schauen, was das nordamerikanische Freihandelsabkommen Mexiko gebracht hat, dann sehen Sie, dass in der Spanne von 1994 bis 1999 die durchschnittlichen Einkommen um 50 Prozent abgenommen haben. Der ökonomische und soziale Niedergang von Mexiko konnte via Freihandelsabkommen also keineswegs aufgehalten werden. Die Rechte der indigenen mexikanischen Bevölkerung sind auch heute, trotz der Bemühungen des neuen Präsidenten Fox, nicht gewährleistet. Der angenommene mexikanische Gesetzesvorschlag entspricht nicht den ursprünglichen Abmachungen von San Andrés.
Die neue Regierung wird von der alten PRI-Garde und vom Militär nach wie vor bedrängt. Sie braucht Unterstützung und ist selbst für Menschenrechtsanliegen offen.
Aussenminister Jorge G. Castañeda deklarierte in der Uno-Kommission für Menschenrechte, dass die Wahrung der Menschenrechte ein zentrales Anliegen der neuen mexikanischen Regierung sei und diese auch gerne Anstösse von aussen entgegennehme.
Die Schweiz, das ist bereits erwähnt worden, ist durch das schweizerische Beobachtungsprogramm mit Südmexiko sehr verbunden. Es gibt dort eine Menschenrechtsbeobachtung und eine Unterstützung des Friedensprozesses in Chiapas. Hier geht es darum, auch das übrige Mexiko mit einzubeziehen. Ich möchte noch einmal erwähnen, dass verschiedene Parlamentskolleginnen und -kollegen die Situation vor Ort kennen; und ich zähle noch einmal auf, welche Organisationen diesen Friedensprozess - dieses Menschenrechtsmonitoring - unterstützen und dazu aufrufen, dass der Antrag der Minderheit Baumann Ruedi unterstützt wird. Es sind dies: Brot für alle, Caritas, Fastenopfer, Heks, die Schweizerische Bischofskonferenz und der Schweizerische Evangelische Kirchenbund.
Ähnliche und gleiche Schritte, wie sie jetzt von der Minderheit Baumann Ruedi vorgeschlagen werden, haben auch in [PAGE 507] der EU Unterstützung gefunden. Die Präambel im EU-Vertrag mit Mexiko ist erwähnt worden, sie geht weiter als das, was wir im Efta-Vertrag finden. Der Deutsche Bundestag hat folgender Entschliessung zugestimmt, sie ist inhaltlich analog zum Antrag der Minderheit Baumann Ruedi: "Aus menschenrechtlicher und humanitärer Sicht sollte verstärkt auf die Implementierung der menschenrechtsbezogenen Vereinbarungen des Abkommens geachtet werden. Aus diesem Grunde sollten regelmässige Konsultationen, regelmässige Berichte und ein Monitoring der Menschenrechtslage unter Einbeziehung mexikanischer Nichtregierungsorganisationen seitens der EU vereinbart werden." Das ist der Entscheid des Deutschen Bundestages.
Ich erwähne dies deswegen, weil immer wieder argumentiert wird, dass wir Konkurrenznachteile einholen, wenn wir etwas für die Menschenrechte tun. Sie sehen also, das ist nicht der Fall; es gibt keine Konkurrenznachteile, wenn Sie dem Minderheitsantrag Baumann Ruedi folgen. Übrigens hat auch Bischof Samuel Ruiz das deutsche Vorgehen ausdrücklich und schriftlich begrüsst. Ich bin sicher, er würde das auch für die Schweiz tun. Die Förderung der Menschenrechte gilt als Schwerpunkt der bundesrätlichen Politik und ist als zentrale Aufgabe in den Beziehungen zum Ausland auch in Artikel 54 der Bundesverfassung erwähnt.
Ich bitte Sie im Namen der SP-Fraktion um die entsprechende Unterstützung. Ich halte noch einmal fest: Es ist ein Kompromissantrag. Es geht nicht mehr um eine Korrektur des Vertrages. Es betrifft nur unsere Beschlussfassung, und es gibt dadurch keine Verzögerung. Dieser Antrag liegt im Interesse aller Beteiligten: Der Schweiz, Mexikos und auch der Efta.