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Graber Konrad · Ständerat · 2012-03-06

Graber Konrad · Ständerat · Luzern · Fraktion CVP-EVP · 2012-03-06

Wortprotokoll

Wir befinden uns ja in der Eintretensdebatte, aber man kommt da nicht darum herum, über die Grenzwerte zu sprechen, und deshalb melde ich mich noch einmal kurz aus der Kommission. Ich denke, dass es wie in vielen anderen Politikbereichen auch hier nicht um eine binäre Frage geht, indem man festlegt, was richtig und was falsch ist.

Die Kommission hat sich vor allem an den Auswirkungen orientiert, die in der Botschaft des Bundesrates dargestellt sind. Es wird dort aufgezeigt, dass es je nach Szenario, das man unterlegt, zu Steuermehreinnahmen beim Bund von bis zu 100 Million Franken kommen würde, trotz voraussichtlicher Abwanderungen. Das heisst ja letztlich natürlich, dass es auch zu einer Mehrbelastung der Steuerpflichtigen führen wird.

Nur in einem unwahrscheinlichen Szenario würde es 40 Millionen Franken Mindereinnahmen geben, nämlich dann, wenn 100 Prozent der Steuerpflichtigen mit einem Einkommen unter 300 000 Franken oder 50 Prozent mit einem Einkommen über 400 000 Franken effektiv abwandern würden. Also bei 100 Prozent derjenigen mit weniger als 300 000 Franken Einkommen und 50 Prozent derjenigen mit über 400 000 Franken würde die Vorlage zu Mindereinnahmen beim Bund führen. Aber selbst dann müsste man sagen, dass die Verbleibenden natürlich stärker belastet würden. Nach Ansicht der Kommission zeigt dies auch auf, dass wir dann der Steuergerechtigkeit, wenn wir sie vielleicht je nach Sicht der Dinge auch nicht erreichen, mindestens einen grossen Schritt näherkommen würden.

Massgebend in der Kommission für dieses Festhalten an der Grenze von 400 000 Franken war ganz eindeutig der Vorschlag der Finanzdirektorenkonferenz. Die Kommission hat gesagt: Wenn sich die Finanzdirektorenkonferenz schon in dieser nicht einfachen Frage zusammengerauft hat, was sind dann die Gründe, davon abzuweichen? Es wurde vorhin angesprochen, dass wir im Kanton Luzern am nächsten Wochenende eine Abstimmung haben werden. Da liegt ein Gegenvorschlag mit einer Grenze von 600 000 Franken vor. Man wird dann sehen, wie es herauskommt. Aber gerade das ist ja der Vorteil dieser Vorlage, dass die Kantone weiter gehen können. Wenn sie nach ihren Verhältnissen für die politische Akzeptanz eine höhere Grenze setzen wollen, dann ist das möglich. Das Minimum ist einfach 400 000 Franken. Jeder Kanton kann also, wenn man das Wort "superriches" von Herrn Fournier übernehmen will, selber definieren, wo die "superriches" anzusiedeln wären.

Es wurde noch erwähnt, welche Steuerregimes in den andern Staaten bestehen. Wir haben in diesem Zusammenhang vom Finanzdepartement eine Unterlage erhalten. Herr Stöckli hat es angesprochen: Österreich hat eine sogenannte Zuzugsbesteuerung. Gemäss Paragraf 103 des österreichischen Einkommenssteuergesetzes gibt es die Möglichkeit einer Reduktion für Leute, die einen gesellschaftlichen Beitrag in den Bereichen Wissenschaft, Forschung, Kunst und Sport erbringen. Deutschland und Frankreich kennen effektiv keine solchen Regimes - das zeigt aber auch, dass die Schweiz hier einen Wettbewerbsvorteil hat. Italien hat Steuervorteile für EU-Bürger. Es gibt dort mögliche Reduktionen für zugewanderte EU-Bürger, 80 Prozent für Frauen und 70 Prozent für Männer; fragen Sie mich nicht, weshalb es diese Differenzierung gibt, aber das ist italienisches Steuerrecht.

Der Minderheitsantrag, über den wir dann nachher noch diskutieren, ist in diesem Sinn weder falsch noch richtig. Ich werde mich nicht mehr dazu melden. Die Kommission hat sich eindeutig auf die Finanzdirektorenkonferenz abgestützt. Der Konsens in der Kommission bestand darin zu sagen, man wolle keine Abweichung zur Finanzdirektorenkonferenz, wenn das nicht nötig sei. Die ganze Vorlage stand unter dem Motto "Nicht in Schönheit sterben".

Ich bitte Sie, einzutreten und der Mehrheit zuzustimmen.

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