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preparatory:AB 125494

Vogler Karl · Nationalrat · Obwalden · Fraktion CVP-EVP · 2012-06-14

Wortprotokoll

Ich spreche kurz zur sogenannten Kontrollprämie bzw. zum Antrag des Bundesrates auf deren Abschaffung und zum Antrag der Kommissionsmehrheit auf eine Streichung der entsprechenden Bestimmung und damit auf die Beibehaltung der Kontrollprämie.

Die Grundfrage - es wurde gesagt -, die sich in diesem Zusammenhang stellt, ist vorab die, ob ein öffentliches Interesse besteht, welches es rechtfertigt, dass der Staat in die Vertragsfreiheit eingreift. Unsere Fraktion ist der Meinung, dass ein solches Interesse besteht, dies vorab, weil die Möglichkeit zur Bezahlung einer Kontrollprämie gegen das im Übernahmerecht bestehende Prinzip der Gleichbehandlung der Aktionäre verstösst. Die Gleichbehandlung ist ein zentrales oder eines der zentralen Anliegen des Börsengesetzes. Dieses Anliegen gilt es aufrechtzuerhalten; ich verweise in diesem Zusammenhang insbesondere auch auf Artikel 1 des Gesetzes, wo Entsprechendes ganz klar stipuliert ist. Die Möglichkeit zur Bezahlung einer Kontrollprämie verstösst gegen die Gleichbehandlung und führt dazu, dass sich die Grossaktionäre einer Zielgesellschaft anstatt auf die Preisverhandlung für das öffentliche Angebot auf jene für den vorgängigen Erwerb der massgebenden Aktienpakete konzentrieren. Die Folge ist die, dass Publikumsaktionäre - es wurde gesagt - nur einen unbefriedigend tiefen Preis erhalten. Das läuft auch dem Sinn der Angebotspflicht klar zuwider.

Wenn wir den Fokus öffnen, stellen wir fest, dass im EU-Raum keine Kontrollprämien zulässig sind. Auch eine Vielzahl anderer Finanzplätze, auf denen eine Angebotspflicht besteht, kennt keine Kontrollprämien. Eine solche Divergenz stösst bei ausländischen Investoren auf Unverständnis und hat entsprechend negative Folgen auf ihr Investitionsverhalten und damit auf den Finanzplatz Schweiz.

Ich ersuche Sie daher auch aus diesem Grund um Zustimmung zum Antrag der Minderheit.