Bischof Pirmin · Ständerat · 2012-06-13
Bischof Pirmin · Ständerat · Solothurn · Fraktion CVP-EVP · 2012-06-13
Wortprotokoll
Kollege Zanetti macht auf einen Fehler oder auf eine Unachtsamkeit aufmerksam, die wahrscheinlich in der Kommission passiert ist, und er löst das Problem dann auch wieder nicht. Trotzdem schlage ich Ihnen vor, dem Antrag Zanetti zuzustimmen. Es geht um die Grundfrage, ob man Anlageprodukte mit Hebelwirkung und solche ohne Hebelwirkung unterscheiden soll oder nicht. Die europäische Richtlinie unterscheidet diese beiden Anlagekategorien. Sowohl der Antrag der Kommission wie auch der Antrag Zanetti unterscheiden sie nicht mehr bzw. machen nur eine Regelung für Kapitalanlagen mit allfälliger Hebelwirkung. Hier geht es ja tatsächlich um die Risikoexposition solcher Anlagen.
Wenn man jetzt den Fall einschliesslich allfälliger Hebelwirkung nimmt und ich die europäische Richtlinie richtig verstehe, wäre die richtige Ziffer 100 Millionen, entspräche also dem Antrag Zanetti. Dann ist aber nicht geregelt, was mit Kapitalanlagen passiert, die keine Hebelwirkung haben, also etwas salopp gesagt mit risikoärmeren oder risikolosen Anlageprodukten. Dort wäre eigentlich die richtige Ziffer meines Erachtens 500 Millionen. Es müssten also eigentlich beide Ziffern ins Gesetz, wir verfügen jetzt aber nicht über diese Anträge.
Ich schlage Ihnen vor, dem Antrag Zanetti zuzustimmen, und zwar deshalb, weil mit dem Antrag der Kommission das Risiko besteht, dass entsprechende Institute, die nach der EU-Richtlinie aus der EU-Regelung herausfallen würden, ihren Sitz in die Schweiz verlegen würden, und das sind nicht unbedingt diejenigen Institute, die der Finanzplatz Schweiz wünschen würde. Mit einer Zustimmung zum Antrag Zanetti sollte dem Zweitrat die Gelegenheit gegeben werden, die Unterscheidung zwischen diesen beiden Anlagekategorien mit und ohne Hebelwirkung dann rechtsgenüglich vorzunehmen.