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Merz Hans-Rudolf · Bundesrat · Appenzell A.-Rh. · 2009-06-02

Wortprotokoll

Zur letzten Frage, die Herr Stähelin angeschnitten hat, diejenige der Vereinfachung, die er dann etwas ironisch mit 30 zusätzlichen [PAGE 433] Stellen garniert hat, muss ich sagen: Die Vereinfachung sollte in erster Linie bei den Steuersubjekten stattfinden. Das heisst, wir wollen dafür sorgen, dass man bei dieser Selbstveranlagungssteuer zusätzliche Freiräume bekommt. Weil das so ist, gibt es als Gegenstück zu diesen Vereinfachungen mehr Kontrollen und mehr Begleitung seitens der Steuerverwaltung; das ist der Zusammenhang. Deshalb müssen wir damit rechnen, dass bei der Steuerverwaltung einige Positionen mehr anfallen.

Das, was man hier zu entscheiden hat, ist ein Beispiel, das das eigentlich illustriert. Es geht nämlich um die Frage - ich habe es schon beim Eintreten und bei Artikel 15 gesagt -: Soll der Steuerpflichtige die Möglichkeit haben, sein Steuerbetreffnis für Unternehmenszwecke zu verwenden, ja oder nein? Wir haben festgestellt, dass die Mehrwertsteuern letztlich, wenn sie einmal vom Konsumenten eingezogen worden sind, eigentlich dem Staat gehören und nicht mehr dem Unternehmen. Ich habe auf der anderen Seite viele Sympathien dafür, dass ein Unternehmen alle seine Aktiven und alle seine Reserven gelegentlich, in bestimmten Situationen auch einsetzen kann, beispielsweise zur Bewältigung von Engpässen oder zur Beförderung, zur Beschleunigung von Krediten. Dass die Bonität in diesem Zusammenhang eine Rolle spielt, ist selbstverständlich. Nur bin ich nicht so sicher, wie viel das den einzelnen Unternehmen bringt. Das müsste man abklären; ich weiss es nicht, ich bin nicht so sicher. Sicher ist aber eines: Wir müssten hier zusätzlichen Begleitungsaufwand leisten. Wir haben pro Jahr etwa 9000 Kontrollen - bei 320 000 Steuerpflichtigen! Wenn es zu solchen Fällen kommt, in denen die Steuerverwaltung ihr Recht, die Einreden des Schuldners zu begleiten, und damit ihre Kontrollfunktion wahrnehmen muss, ist der Aufwand grösser. Oder sonst müssen wir in Kauf nehmen, dass es mehr Pannen gibt und dass die Vereinfachung letztlich zu Steuerausfällen führt. Das ist in etwa die Abwägung, die zu machen ist.

Wenn ich jetzt als Vertreter des Fiskus hier sitze, als Bundesrat für dieses Projekt einstehe, dann muss ich Ihnen den Minderheitsantrag empfehlen. Ich muss Ihnen sagen, dass die Minderheit hier offensichtlich auf dem solideren Weg ist; der andere ist vielleicht der unternehmerische, was allerdings noch zu beweisen wäre.

Ich empfehle Ihnen deshalb, im Zweifelsfall hier der Kommissionsminderheit zu folgen.

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