Flückiger-Bäni Sylvia · Nationalrat · 2009-03-18
Flückiger-Bäni Sylvia · Nationalrat · Aargau · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2009-03-18
Wortprotokoll
Mit meinem Minderheitsantrag möchte ich die Unternehmen, die als die grössten Steuereintreiber des Bundes zu schätzen sind, für die Einforderung und Ablieferung der Mehrwertsteuer an den Bund entschädigen. "KMU, also kleine und mittlere Unternehmen, sind das Rückgrat der Wirtschaft" - Sie kennen diese Aussage. Viele von Ihnen haben diese Worte im Wahlkampf eingesetzt, ergänzt mit der Forderung nach administrativer Entlastung, weniger Steuern, Gebühren und Abgaben. Damals haben Sie versprochen, sich dafür einzusetzen.
Heute ist die Gelegenheit da, dieses Versprechen wahrzumachen und Farbe zu bekennen, denn der Bekenntnisse zu kleinen und mittleren Unternehmen gibt es viele. Ein Beispiel: "Wir müssen Rahmenbedingungen für KMU schaffen, die deren Leben erleichtern", wird alt Bundesrat Deiss in einem Artikel zitiert. "Doch im Alltag der KMU erweist sich der Staat bis heute nicht als ihr Förderer, sondern als äusserst zeitraubender Befehlsgeber", heisst es im gleichen Artikel. Während der Staat sich schützend um alle Arbeitnehmer kümmere, lasse er den Unternehmer mit all seinen Aufgaben und Problemen alleine und bürde ihm mannigfaltige Pflichten auf. Dieser Artikel steht unter dem Titel "KMU - Rückgrat oder Lastesel der Schweizer Wirtschaft?"
Beim Weitergoogeln entdeckte ich die Aussagen der FDP. Sie will überlebensfähige und aktive KMU. Dazu müssten sie genügend Luft und Freiraum zum Atmen haben. Auch hier wird versprochen, den Anliegen der KMU mehr Beachtung zu verschaffen und ihnen ein gutes Umfeld zu bereiten. Auch die FDP will, dass endlich auch die KMU gefördert werden. Dann habe ich für Sie noch eine dritte Aussage: "Ziel ist denn auch, mit der Forderung, den Steuereinzug für den Staat zu entschädigen, ein Zeichen zu setzen. Es ist ja Usanz, dass unter dem Titel 'Verursacherprinzip' Dienstleistungen des Staates an Bürger und Unternehmen, die über das normale Mass hinausgehen, zusätzlich bezahlt werden müssen. In dieser Logik können natürlich auch Unternehmen, denen für den Steuereinzug zusätzliche Aufwendungen entstehen, entschädigt werden." Diese Worte stammen von Christian Speck selig, dem ehemaligen Nationalrat; gesprochen hat er sie zur Motion Gusset 99.3495 aus dem Jahre 1999.
Heute, zehn Jahre später, kann ich exakt die gleiche Aussage machen, denn in Sachen administrative Entlastung für die KMU ist in der Zwischenzeit nichts passiert, im Gegenteil: Die Belastungen werden immer grösser. Auch die vorliegende Mehrwertsteuerreform wird nicht viel dazu beitragen können, den Aufwand auf ein erträgliches Mass zu reduzieren. Dabei möchte ich festhalten, dass es nicht mehr als recht ist, die Unternehmen als die wichtigsten Steuereintreiber des Bundes zu anerkennen und sie für diese auch für die Allgemeinheit wichtige Arbeit zu entschädigen, denn die Belastungen haben heute ein Ausmass erreicht, das nicht mehr einfach hingenommen werden kann.
Die Erstellung der Mehrwertsteuerabrechnungen bedeutet für alle Betriebe einen substanziellen Aufwand. Dazu gehört die Erstellung der Abrechnungen; jede Rechnung muss bereits entsprechend ausgestellt werden. Stagniert die Wirtschaft, sinkt die Zahlungsmoral, muss das Mahnwesen straffer geführt werden, Betreibungsauskünfte, die ja auch gebührenpflichtig sind, müssen eingeholt werden. Der Unternehmer bemüht sich nie nur um sein eigenes Geld, sondern auch um die Steuer, die er dem Bund abzuliefern hat. Als kleines Dankeschön dafür spart die Eidgenössische Steuerverwaltung seit einiger Zeit sogar die Frankierung auf dem Retourkuvert.
Herr Bundespräsident, wir bringen jährlich rund 21 Milliarden Franken in die Bundeskasse und sind nicht einmal mehr diese Briefmarke wert! Deshalb beantrage ich mit meinem Minderheitsantrag für die Mehrwertsteuer abrechnenden Unternehmen eine Entschädigung von 500 Franken pro Quartal. Dieser Betrag soll gleich bei der Erstellung der Abrechnung abgezogen werden können. Wohl beträgt der Ausfall rund 500 Millionen Franken im Jahr, man muss das aber in Relation zu den eingebrachten rund 21 Milliarden sehen: Müsste der Bund beziehungsweise die Verwaltung selber für diese Einnahmen sorgen, reichten die 500 Millionen Franken wohl nicht aus.
Ich bin nun gespannt auf Ihre Unterstützung und freue mich, wenn Sie meinem Antrag zustimmen und damit Ihr Wahlversprechen einlösen.