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preparatory:AB 129271

Merz Hans-Rudolf · Bundesrat · Appenzell A.-Rh. · 2009-03-18

Wortprotokoll

Sie behandeln im Folgenden eine parlamentarische Initiative. Der Bundesrat ist vom Erstrat eingeladen worden, Stellung zu beziehen. Er hat das nach den Beratungen der Kommission getan, und in der Zwischenzeit hat der Ständerat die Entscheidungen getroffen. Ich habe jetzt im Zusammenhang mit der Beratung im Nationalrat noch einmal die Möglichkeit, den Standpunkt des Bundesrates zu vertreten. Bei diesem Standpunkt - das versteht sich eigentlich von selbst - geht der Bundesrat davon aus, dass er die politischen Parteien als sehr wichtige Elemente in unserem Staat betrachtet. Sie haben eine sehr hohe staatspolitische Bedeutung, und sie sind geradezu der Teppich, das Fundament für die politischen Prozesse, auf denen letztlich unser ganzer Staat beruht. Aus dieser Optik kann man selbstverständlich auch ins Auge fassen, solche Organisationen oder deren Mitglieder steuerlich zu begünstigen. Das ist eine Zielsetzung, die an sich durchaus auch idealistisch gesehen werden kann.

Es gibt aber einen anderen Aspekt, und ich möchte mich auch auf diesen konzentrieren: nämlich die Frage, wie es denn mit dem steuerlichen Dogma steht, das solchen Erleichterungen zugrunde liegt, oder gegebenenfalls dem Dogma, das solchen steuerlichen Erleichterungen zuwiderläuft. Da gibt es drei Punkte, die einfach zu berücksichtigen sind, und das sind drei Punkte, aufgrund derer der Bundesrat dem Erstrat empfohlen hat, auf diese Vorlage nicht einzutreten.

Im Vordergrund steht erstens die Tatsache, dass die neuen Abzüge für Privatpersonen und Unternehmen ausserfiskalische Zielsetzungen verfolgen und damit, weil sie indirekte Parteienfinanzierungen sind, eben einen Zweck verfolgen, der sonst mit grösster Vorsicht anzuschauen ist. In anderen Bereichen haben wir bei der Steuergesetzgebung hier immer abgewinkt. Derartige Zielsetzungen sind mit anderen Worten mit grosser Zurückhaltung zu verfolgen. Es besteht nämlich die Gefahr, dass die fiskalische Förderung solcher Ziele zu steuerlichen Ungleichbehandlungen führt.

Das zweite Argument, das man gegen eine solche Steuerrechtsänderung in die Waagschale werfen kann, ist die Tatsache, dass Sie mit diesen Abzügen eigentlich ein Spannungsverhältnis schaffen und einen Gegenpunkt zu den Bestrebungen des Bundesrates und des Parlamentes setzen, das schweizerische Steuersystem endlich zu vereinfachen. Denn jetzt führen Sie wieder einen neuen Abzug ein, andere sind auf dem Tisch. Statt dass wir den Mut hätten, unser Steuersystem einmal zu vereinfachen, erfinden wir laufend neue Abzüge. Mit jedem Abzug entstehen Ungerechtigkeiten, und bei jedem Abzug müssen andere dafür einspringen, weil es zu Steuerausfällen kommt.

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Der dritte Grund ist der, dass der vorgesehene Abzug für die Unternehmen zu einer Doppelspurigkeit im Bereich des sogenannten Politsponsorings führt. Dieses Politsponsoring, das heute ja schon besteht, erlaubt es einem Unternehmen, die Zuwendungen zugunsten von politischen Aktionen, aber auch von politischen Parteien als geschäftsmässig begründete Aufwände vor dem Gewinn in Abzug zu bringen. Sie werden also als Werbeaufwand betrachtet. Das ist ein Argument, das hier in die Waagschale zu legen ist.

Wie gesagt, der Erstrat hat das Geschäft behandelt; er hat den Nichteintretensantrag des Bundesrates nicht befolgen können oder nicht befolgen wollen. Wir befinden uns jetzt im Zweitrat. Hier gibt es noch einige Gedanken zum Eintreten zu äussern. Ich möchte Sie jetzt äussern und mich dann nachher nicht mehr melden, weil es hier um eine parlamentarische Initiative geht.

Zunächst etwas zur Höhe des Abzugs: Der Bundesrat ist der Meinung, dass die vom Ständerat vorgeschlagene und von der Mehrheit Ihrer Kommission übernommene Höhe von 10 000 Franken beim Bundesgesetz über die direkte Bundessteuer als zu hoch zu betrachten ist. Es stimmt zwar, wie man beim Eintreten gesagt hat, dass wir hier keine konkreten Zahlen haben. Wir können ja noch nicht wissen, wie viele Steuerpflichtige von solchen Abzügen auch Gebrauch machen würden.

Der Bundesrat hat deshalb erstens vorgeschlagen, man sollte für Ehepaare und Einzelpersonen tiefere Beträge, nämlich 4000 und 2000 Franken, in Abzug bringen. Er betrachtet diese Abzüge im Quervergleich mit anderen Abzügen bei der direkten Bundessteuer als angemessen. Denken Sie an den Ehepaarabzug, den wir vor zwei Jahren bei der Ehepaarbesteuerung beschlossen haben; er beträgt 2500 Franken.

Das Zweite ist die Abzugsfähigkeit von Zuwendungen als geschäftsmässig begründeter Aufwand bei Unternehmen; darin sehen wir auch ein Problem. Der Ständerat und die Mehrheit Ihrer vorberatenden Kommission befürworten auch für die Unternehmen die Abzugsfähigkeit von solchen Parteizuwendungen unter dem Titel der Zugehörigkeit zum "geschäftsmässig begründeten Aufwand", und zwar ebenfalls in der Höhe von 10 000 Franken. Der Bundesrat lehnt die Schaffung dieses Abzugs unter dem Titel der Zugehörigkeit zum "geschäftsmässig begründeten Aufwand" ab. Der Bundesrat sieht, wie ich bereits gesagt habe, in diesem neuen Aufwand eine Doppelspurigkeit zu dem schon bestehenden Politsponsoring. Da müssen Sie wirklich sehr aufpassen. Diese Doppelspurigkeit ist darin zu sehen, dass künftig zwei geschäftsmässig begründete Aufwände nebeneinander möglich wären, die beide dasselbe Ziel verfolgen würden, wenn auch mit unterschiedlichen Voraussetzungen. Da muss mir dann jemand sagen, wie wir das handhaben wollen.

Beim Politsponsoring - dort ist die Frage geklärt - müssen die Zuwendungen an politische Parteien zwingend offengelegt werden. Hingegen ist der Bundesrat der Meinung, dass man das bei Privatpersonen eben nicht tun sollte, weil hier das verfassungsmässige Recht auf Privatsphäre zu respektieren ist. Hingegen sollen bei den Unternehmen solche Abzüge publik gemacht werden.

Ich fasse zusammen: Der Bundesrat schlägt Ihnen vor, nur einen Abzug für Privatpersonen einzuführen und diesen auf einem tieferen Niveau anzusetzen, als es Ihre vorberatenden Kommission vorsieht. Er erachtet es als richtig, dass die Abzugshöhe im Steuerharmonisierungsgesetz vom kantonalen Gesetzgeber festgelegt wird. Er möchte keinen neuen Abzug für Unternehmen einführen, weder im Gesetz über die direkte Bundessteuer noch im Steuerharmonisierungsgesetz. Der Bundesrat möchte in Übereinstimmung mit dem Ständerat und der Mehrheit Ihrer Kommission auf eine öffentliche Bekanntgabe der Zuwendungen von Privatpersonen verzichten.