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preparatory:AB 130004

Maissen Theo · Ständerat · Graubünden · Fraktion CVP/EVP/glp · 2011-09-14

Wortprotokoll

Bei der ersten Beratung haben wir unter dem Abschnitt "Schutz der teilnehmenden Personen" Artikel 14, welcher sich mit unzulässigen Anonymisierungen befasst, gestrichen. Dort ist unter anderem erwähnt, dass biologisches Material oder gesundheitsbezogene Personendaten nicht anonymisiert werden dürfen. Dieser ganze Artikel 14 ist gestrichen. Deshalb ist in der Konsequenz Litera d von Artikel 62 Absatz 1, welche auf den gestrichenen Artikel 14 Bezug nimmt, ebenfalls zu streichen.

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