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preparatory:AB 132042

Stamm Luzi · Nationalrat · Aargau · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2009-06-03

Wortprotokoll

Das ist mir sehr wohl bewusst. Ich sehe auch die Gerichtspraxis; ich sehe, wie das Gesetz formuliert ist; ich sehe, dass diese direkten unbedingten Strafen nur in lächerlichen Ausnahmefällen möglich sind. Wir brauchen dringend, Herr Kollege Fluri, eine Gesetzesänderung, welche den Richtern die Möglichkeit in die Hände gibt, auch in normalen Fällen sofort unbedingte Strafen zu verhängen. Ich denke gerade an diese inakzeptablen Gewaltvorfälle, die niemals mit einer Freiheitsstrafe von einem Jahr bestraft werden können, bei denen zum Beispiel die Täter mit den Füssen das Opfer malträtieren und es weiterhin treten, auch wenn es am Boden liegt. Wir müssen doch die Möglichkeit haben, den Gerichten zu sagen: In solchen Fällen sind unbedingte Strafen möglich, die auch wirksam sind.