preparatory:AB 133176
Blocher Christoph · Bundesrat · Zürich · 2004-03-10
Wortprotokoll
Es ist an sich eine sehr offen formulierte Motion, über die wir heute diskutieren. Die Motion beauftragt den Bundesrat, "Vorschläge für eine gesetzliche Regelung der indirekten aktiven und der passiven Sterbehilfe zu unterbreiten und Massnahmen zur Förderung der Palliativmedizin zu treffen". Die Motion sagt in keiner Weise, in welche Richtung diese Vorschläge gehen sollten. [PAGE 267] Darin liegt das grosse Problem. Es ist einfach zu sagen, man solle Vorschläge machen, wie man das regeln könnte. Aber weil die Motion so offen ist, sagte der Bundesrat auch, er sei bereit, sie entgegenzunehmen. Die Frage ist nur, ob am Schluss etwas herauskommen wird.
Die Motion wird von Herrn Cavalli unterstützt, weil er hofft, damit werde auch die direkte aktive Sterbehilfe möglich und straffrei. Das ist gerade das Gefährliche daran. Darüber müssen Sie sich im Klaren sein. Heute ist Sterbehilfe grundsätzlich verboten. Aber die Gerichte und die Praxis haben zugelassen, dass sie in extremen Fällen möglich ist. Wenn Sie das grundsätzlich erlauben, ist das eben eine Abweichung, und Herr Cavalli hofft, dass man damit auch gleich die direkte aktive Sterbehilfe straffrei erklären könnte.
Der Bundesrat hat eine gegenteilige Stellungnahme abgegeben. Er sagt ausdrücklich, dass er die direkte aktive Sterbehilfe ablehne, dass er aber bereit sei, die anderen Formen der Sterbehilfe zu regeln. Darum habe ich für die Begründung der Minderheit Verständnis, wenn sie sagt: Wenn Sie es regeln, müssen Sie klar sein. Machen Sie eine positive Regelung, dann ist Sterbehilfe nicht mehr grundsätzlich verboten, sondern in bestimmten Fällen grundsätzlich erlaubt. Ob Sie das wollen, ist die Frage.
Der Bundesrat ist bereit, die Motion entgegenzunehmen und diese Frage zu prüfen. Das wird nicht in einer internen Arbeitsgruppe des Departementes gemacht werden, darüber müssen Sie sich im Klaren sein. Es geht um sehr weit gehende Probleme, auch ethischer und moralischer Natur, und überhaupt auch um die Frage: Was kann man gesetzlich regeln, und was darf man nicht? Wir haben ja einen Versuch gemacht und haben die Nationale Ethikkommission im Bereich Humanmedizin gebeten, das zu übernehmen. Sie hat gesagt, sie könne das nicht übernehmen, weil es nicht ihre Aufgabe sei, Gesetze zu machen. Betrachtungen über Gesetze haben wir natürlich genug; aber man muss das Problem gesetzlich regeln. Die Ethikkommission machte auch geltend, sie bräuchte erheblich mehr Personal und Mittel. Wir müssen irgendeinen Weg suchen, wie wir das angehen können.
Es ist auch interessant, dass die Meinungen im Rat sehr weit auseinander gehen. Es gibt solche, die sagen: Auf keinen Fall etwas tun! Dagegen sagen Leute wie Herr Cavalli: Auch die direkte aktive Sterbehilfe sollte man berücksichtigen. Dann gibt es solche, welche die Haltung des Bundesrates vertreten, der sagt: Die direkte aktive Sterbehilfe lehnen wir ab; indirekte aktive und passive Sterbehilfe, warum nicht. Unbestritten ist - und das werden wir ohnehin tun -, dass im Bereich der Palliativmedizin gehandelt werden kann. Da habe ich auch das Gefühl, dass man hier besser übereinstimmen kann.
Der Bundesrat ist bereit, diese Motion entgegenzunehmen. Aber das umfasst alles, nämlich auch den Vorschlag, überhaupt nichts zu tun; der steckt dann nämlich auch noch darin. Irgendeine Richtungsweisung ist hier nicht angegeben.