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preparatory:AB 136577

Maurer Ueli · Bundesrat · Zürich · 2011-05-31

Wortprotokoll

Die Reform des Bevölkerungs- und des Zivilschutzes hat sich eigentlich grundsätzlich bewährt. Sie ist mit dem am 1. Januar 2004 in Kraft getretenen Gesetz so beschlossen worden. Dieses regelt im Wesentlichen die Kompetenzen von Bund und Kantonen und insbesondere auch die Zusammenarbeit, weil der Zivilschutz ja wesentlich eine Aufgabe der Kantone ist.

Die vorliegende Teilrevision ist, könnte man sagen, die Garantiearbeit zu den erkannten Mängeln dieses Gesetzes. Es sind aber keine grundsätzlichen Änderungen darin. Im sicherheitspolitischen Bericht sind wir ja auf die Arbeit des Bevölkerungsschutzes eingegangen und haben in diesem Bericht festgelegt, dass wir wie zur Armee auch einen Bericht zum Bevölkerungsschutz vorlegen wollen; er heisst "Bevölkerungsschutz und Zivilschutz 2015 plus". Die Arbeitsgruppe ist an der Arbeit. Dieser weiter gehende Bericht dürfte dann noch einmal Änderungen dieses Gesetzes mit sich bringen. Diese werden zum Teil durch Minderheitsanträge schon auf- oder vorweggenommen. Wir sind der Meinung, dass wesentliche Fragen, die die Zusammenarbeit Kantone/Bund regeln, noch einer eingehenden Besprechung mit den Kantonen bedürfen. Sie kommen dann bei den Minderheitsanträgen darauf: Die Dauer der Dienstpflicht usw., so meinen wir, sollten wir noch mit den Kantonen absprechen, weil die Kantone ja ihre Leute einsetzen müssen. Was wir Ihnen hier vorlegen, entspricht den Abmachungen mit den Kantonen.

Es gibt im Wesentlichen zwei Punkte, die in diesem Gesetz neu zu regeln sind. Der eine ist der Einsatz und die Ausbildung der Zivilschutzpflichtigen. Hier möchten wir dem Missbrauch einen Riegel vorschieben. Sie haben das ja mitbekommen: Zum Teil wurden Zivilschützer während Hunderten von Tagen aufgeboten; die Gemeinde hat sich damit Lohnzahlungen erspart, weil sie den Einsatz über den Zivilschutz abrechnen konnte. Zivildienstleistende sollen auch nicht für Einsätze zum Wohl der Allgemeinheit missbraucht werden. Es gibt zwar Möglichkeiten, aber Weihnachtsbeleuchtungen durch Zivilschutzpflichtige aufhängen zu lassen geht vielleicht etwas zu weit. Wir versuchen das in diesem Gesetz etwas zu regeln und einzugrenzen. Das wurde mit den Kantonen besprochen; das scheint uns auch richtig zu sein. Im Übrigen sind die Differenzen, die mit der Erwerbsersatzordnung bestanden, heute im Wesentlichen geklärt. Es kam zu einigen Rückzahlungen. Wir versuchen für die Bereiche, in denen Missbrauch getrieben wurde, in diesem Gesetz eine Regelung zu finden.

Der zweite Punkt, der in diesem Gesetz geregelt werden soll, betrifft die ewigen Fragen der Schutzraumbaupflicht: Wer ist baupflichtig? Wer muss einen Schutzraum bauen? Wie wird die Abgabepflicht geregelt? Wer kann die Gelder, die aus der Ersatzabgabe einfliessen, verwenden?

Wir möchten mit dieser Gesetzesvorlage erreichen, dass das mit den bisherigen Investitionen Erreichte erhalten wird. [PAGE 377] Im Laufe der letzten Jahrzehnte wurden insgesamt etwa 12 Milliarden Franken in Zivilschutzbauten investiert. Wir möchten mit dieser Gesetzesvorlage dafür sorgen, dass die bestehenden Schutzbauten weiter unterhalten werden. Wir möchten nur noch dort neue Zivilschutzbauten errichten, wo noch Lücken bestehen - nicht mehr in jedem Einfamilienhaus, sondern nur noch im grösseren Rahmen. Wir sind der Meinung, dass neueste Ereignisse darauf hinweisen, dass auch die Bevölkerung ein Anrecht auf Schutz hat. Mit dem Unterhalt der bestehenden Schutzbauten können wir diesen Schutz gewährleisten.

Wir schlagen auch vor, dass im Sinne einer Solidarität über die Jahrzehnte weiter eine Ersatzabgabe geleistet wird, wenn auch eine massiv reduzierte. Diese Ersatzabgabe soll die Möglichkeit geben, den Kantonen Mittel für den Unterhalt der bestehenden Schutzbauten zur Verfügung zu stellen, was wiederum die Hausbesitzer entlastet. Wir stellen uns in Absprache mit den Kantonen vor, dass die Mittel, die hier einfliessen, auch für die Beschaffung von Zivilschutzmaterial gebraucht werden können.

Der Nationalrat hat sich dieser Lösung widersetzt. Wir sind aber nach wie vor der Meinung, dass es eine gute Lösung ist, denn in den letzten Jahrzehnten haben alle, die Häuser gebaut haben, Schutzbauten errichtet oder Abgaben geleistet. Im Sinne der Solidarität soll es auch in Zukunft so sein. Die Mittel können für den Zivilschutz allgemein eingesetzt werden. Wenn das nicht der Fall ist, braucht es in der Regel Steuergelder. Die Kantone bevorzugen die Lösung, die wir Ihnen vorschlagen.

Bei den Schutzbauten gibt es also, könnte man sagen, eine Fortführung der bisherigen Praxis. Wir führen sie einerseits angesichts der aktuellen Bedrohungen und angesichts des Bedürfnisses der Bevölkerung nach Schutz fort, andererseits tun wir es, um auch die Solidarität im finanziellen Bereich weiterzuführen. Auf die Details werden wir im Laufe der Beratung zu sprechen kommen.

Ich bitte Sie, auf die Vorlage, die aktuelle Bereiche regelt, einzutreten und ihr zuzustimmen.