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preparatory:AB 137306

Merz Hans-Rudolf · Bundesrat · Appenzell A.-Rh. · 2006-06-20

Wortprotokoll

Das Anliegen von Herrn Frick ist es, die Entscheidfindung in relevanten steuerlichen Fragen auf der Stufe Departement zu verstärken; das ist seine Absicht. Jetzt ist die Frage, ob man dies mit der Motion erreicht und ob es wünschbar ist, dass man es erreicht.

Grundsätzlich ist die Ausgangslage gegeben. Gemäss dem heutigen Mehrwertsteuergesetz ist es so, dass die Eidgenössische Steuerverwaltung die Kompetenz hat, die Steuer auf den Umsätzen im Inland zu erheben sowie alle hierfür erforderlichen Weisungen und Entscheide zu erlassen. Was das bedeutet, rein umfangmässig, habe ich Ihnen einmal physisch gezeigt, als wir die Revision der Mehrwertsteuer-Gesetzgebung angekündigt haben. Ich habe Ihnen im letzten Herbst, glaube ich, den ganzen Bund an Weisungen und Unterlagen mitgebracht, der sich auf x-tausend Seiten beläuft, welche von der Steuerverwaltung erlassen werden und erlassen werden müssen.

Indem ich sage, dass es sich hier um eine Beige von Tausenden von Seiten handelt, ist eigentlich die Frage von Herrn Wicki schon fast beantwortet. Dort, wo es um Weisungen geht, erfahre ich zwar, dass eine kommt, aber ich werde nicht vernehmlasst. Ich nehme zur Kenntnis, dass man eine Weisung erlässt, habe aber bis jetzt nie Einfluss genommen, und ich habe auch nicht das Recht dazu, Einfluss zu nehmen, denn solche Weisungen sind letztlich auch Meinungsäusserungen der Verwaltung. Es sind Meinungsäusserungen bezüglich der Auslegung von anwendbaren gesetzlichen Bestimmungen. Sie haben den Charakter einer Verwaltungsverordnung und bezwecken letztlich eine rechtsgleiche Anwendung des Steuergesetzes. Das ist die Kernaufgabe der Steuerverwaltung. In diesem Sinne besteht eine gewisse Gefahr, wenn man sich mit solchen Weisungen befassen muss, dass man dann auf die Stufe des konkreten Anwendungsfalles gerät. Das ist natürlich problematisch, denn dann werden die Verantwortlichkeiten plötzlich in Grauzonen verschoben, was man verhindern sollte. Der Bundesrat möchte diese Kompetenz jedenfalls nicht jetzt separat durch diese Motion neu regeln, sondern wenn schon, müssten wir den Sachverhalt im Zusammenhang mit der Totalrevision des Mehrwertsteuergesetzes vertieft prüfen, wo wir die Struktur des heutigen Gesetzes als Ganzes ohnehin hinterfragen müssen.

Was die Auswirkungen dieser Weisungen betrifft, so weise ich darauf hin, dass wir doch auch ein Instrument neu eingeführt haben, das es uns ermöglicht, auf der Stufe der Departementsführung solche Prozesse zu begleiten. Es handelt sich nämlich um die sogenannte Regulierungsfolgenabschätzung. Das ist ein neues Instrument, das die wirtschaftlichen Auswirkungen von Rechtserlassen vor ihrer Verabschiedung analysiert; wir haben im Januar dieses Jahres dieses Instrument im Bundesrat beschlossen. Wir haben den Anwendungsbereich ausdrücklich auch auf die Eidgenössische Steuerverwaltung ausgeweitet. Alle Weisungen, welche mindestens 10 000 Unternehmen betreffen, müssen durch diese Regulierungsfolgenabschätzung, durch diesen Prozess, hindurchgehen; dann muss die wirtschaftliche Auswirkung abgeklärt werden. Das ist ein Teil des Problems, das Herr Frick hier aufwirft.

Der Bundesrat ist der Meinung, dass die heutige Lösung - die verhindert, dass auf der Stufe der Umsetzung von Gesetzen politische Einflussnahme stattfindet - adäquat ist. Er würde sich aber selbstverständlich einer Prüfung nicht widersetzen, wenn Sie mehrheitlich anders beschliessen [PAGE 536] würden; er würde das dann aber in die Totalrevision des Mehrwertsteuergesetzes hineingeben.

Die Motion als solche wird aber vom Bundesrat abgelehnt.