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preparatory:AB 137945

Merz Hans-Rudolf · Bundesrat · Appenzell A.-Rh. · 2006-06-19

Wortprotokoll

Ich habe, als diese Problematik im Nationalrat aufgekommen ist, sehr gut hingehört. Ich habe unter anderem die Argumentation gehört, die lautet: Eigentlich schaffen wir hier nicht unbedingt Recht ex nunc, sondern wir versetzen uns auch in einen Zustand ex ante. Diese Argumentation hat mir eigentlich Eindruck gemacht. Gestützt auf diese Argumentation habe ich die weiteren Abklärungen in Auftrag gegeben, und diese Abklärungen habe ich Ihnen heute teilweise zitiert.

Meine Schlussfolgerung ist etwas abweichend von derjenigen der Verwaltung. Aber ich bin nicht in meiner eigenen Verwaltung angestellt. Ich stehe hier als Bundesrat, ich habe meine eigene Meinung. Ich bin zum Schluss gekommen, dass ein Zurückkommen auf die indirekte Teilliquidation nicht bedeutet, dass automatisch alle Fälle in eine andere Richtung entschieden werden müssen, sondern dass man damit das Verfahren öffnet. Das birgt Chancen, das birgt auch Risiken, aber solche bestehen auch, wenn Sie das nicht tun. Die Rechtsungleichheiten bestehen auch denen gegenüber, die das brav akzeptiert haben, währenddem sich die eher Frechen auf die andere Seite schlagen. Das stört mich eben auch. Deshalb habe ich heute eingangs in meinem Votum gesagt, ohne Rechtsungleichheiten, Herr Fehr, werde es nicht gehen. Da bin ich mit Ihnen einig, ich habe nichts anderes gesagt. Ich habe hier auch gesagt, dass es eine schwierige Frage ist, die zu entscheiden ist. Aber ich habe aufgrund des Gesamtbildes den Eindruck, man könne dieser Übergangsbestimmung, so, wie sie die Mehrheit Ihrer Kommission jetzt vorschlägt, zustimmen.

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