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preparatory:AB 138285

Vogler Karl · Nationalrat · Obwalden · Fraktion CVP-EVP · 2013-04-16

Wortprotokoll

Vieles wurde gesagt, trotzdem ein paar Hinweise:

1. Es wurde etwa vorgebracht, Probleme könnten mit dieser Vorlage in der Praxis nicht gelöst werden oder die Gläubigerrechte würden mit dieser Vorlage geschwächt. Es ist natürlich so, dass diese Revision nicht alle Probleme löst, das kann im Übrigen kein Gesetz. Natürlich braucht es bei Sanierungen immer ein Zusammengehen der betroffenen Unternehmungen mit den Gläubigern, den Banken und auch den weiteren Akteuren. Gleichzeitig braucht es aber auch Rahmenbedingungen, die deren Arbeit und Bemühungen erleichtern. Das strebt die vorliegende Revision an; eine Revision, notabene, die von anerkannten Experten, insbesondere auch von Praktikern, massgeblich geprägt wurde.

2. Es wurde vor allem auch im Vorfeld moniert, dass die im Vorentwurf noch nicht enthaltene Sozialplanpflicht erst nachträglich aufgenommen worden sei. Dazu gilt es zu bemerken, dass es ja eben gerade Sinn und Zweck einer Vernehmlassung ist zu vernehmen, was die Vernehmlassungsteilnehmer von einer Vorlage halten. Es ist anschliessend Aufgabe des Bundesrates, entsprechende Anliegen auch ernst zu nehmen und adäquat auf diese zu reagieren. Auch hat sich Ihre Kommission sehr ausführlich mit der Thematik der Sozialplanpflicht auseinandergesetzt.

3. Es ist Ihrer Kommission natürlich klar, dass auf diesen ersten Schritt ein zweiter folgen muss, nämlich die Regelung eines umfassenden Sanierungsverfahrens im Obligationenrecht. Dazu wurden die entsprechenden Motionen angenommen. Die entsprechende Arbeit läuft, Frau Kollegin Huber hat das zu Recht erwähnt.

Auf weitere Ausführungen zu den gehörten Voten wie etwa zur Lockerung der Übernahmepflicht bezüglich der Arbeitsverhältnisse im Insolvenzfall bzw. zur neu vorgesehenen Sozialplanpflicht oder zur provisorischen Stundung möchte ich an dieser Stelle nicht weiter eingehen. Dazu ergibt sich dann Gelegenheit bei der Detailberatung. Es gilt vorerst, auch im Interesse des Wirtschaftsstandorts Schweiz, wie das der Ständerat gemacht hat, auf die Vorlage einzutreten.

Wir haben, wie gesagt, eine austarierte Vorlage vor uns. Nach dem Eintreten können wir uns dann ernsthaft mit den verschiedenen Revisionspunkten auseinandersetzen. Wie gesagt, Ihre Kommission empfiehlt mit 11 zu 7 Stimmen Eintreten.