preparatory:AB 13830
Beerli Christine · Ständerat · Bern · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2001-06-19
Wortprotokoll
Eine kurze Bemerkung zu Artikel 22a: Hier geht es um die Bezahlung der Prämien für die Nichtbetriebsunfallversicherung. Diese Prämie beträgt für arbeitslose Personen zurzeit 2,94 Prozent, was hoch ist und die arbeitslosen Personen finanziell belastet. Es rechtfertigt sich, mit der Änderung von Artikel 22a Absatz 4 eine Entlastung vorzunehmen, indem die Arbeitslosenversicherung einen Drittel der Prämien übernimmt. Zwei Drittel der Prämien sind nach wie vor von der arbeitslosen Person zu bezahlen.