preparatory:AB 138974
Bürgi Hermann · Ständerat · Thurgau · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2010-09-23
Wortprotokoll
Einstimmig beantragt die Kommission für Rechtsfragen, diese Motion abzulehnen. Der Argumentation des Bundesrates können Sie entnehmen, dass er auf die neue eidgenössische Strafprozessordnung verweist, die notabene auf Beginn des nächsten Jahres in Kraft tritt. Er verweist darauf, dass diese Strafprozessordnung neue Möglichkeiten eröffnet, um hier beschleunigend zu wirken; ich denke dabei an den Strafbefehl und andere Möglichkeiten. Es gilt auch zu beachten, dass man nicht bedenkenlos irgendwelche Schnellverfahren einführen kann, weil bei Strafverfahren aufgrund unserer rechtsstaatlichen Haltung auch gewisse Regeln einzuhalten sind. Weiters legt die Kommission Wert darauf festzustellen, dass man Gesetze, die Möglichkeiten schaffen, nicht schon vor deren Inkrafttreten abändern sollte.
In diesem Sinne bestand in der Kommission keinerlei Zweifel darüber, dass diese Motion abzulehnen sei.