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preparatory:AB 140988

Müller-Altermatt Stefan · Nationalrat · Solothurn · Fraktion CVP-EVP · 2013-03-04

Wortprotokoll

Die Aarhus-Konvention heisst offiziell "Übereinkommen über den Zugang zu Informationen, die Öffentlichkeitsbeteiligung an Entscheidungsverfahren und den Zugang zu Gerichten in Umweltangelegenheiten". Sie umfasst also materiell drei Teile. Der nun zu beratende Minderheitsantrag betrifft den ersten Teil, sprich die Pflicht der unterzeichnenden Staaten, ihren Bürgerinnen und Bürgern Einsicht in die Dokumente im Zusammenhang mit Umweltinformationen zu gewähren. Nun beantragt Ihnen die Minderheit Wasserfallen, diesen Absatz, welcher die Aufgaben der Umweltschutzfachstellen definiert, einfach so zu streichen. Es wird argumentiert - wir haben es gehört -, dass neue Umweltschutzfachstellen, neue Instrumente und neue Aufgaben aufgebaut und der Verwaltungsapparat aufgebläht werde.

Zwei Punkte hierzu:

1. Diese Bestimmung gibt es schon - respektive es gab sie, weil wir sie gerade eben mit Artikel 6 USG aufgehoben haben. Wir schreiben die vorliegende Bestimmung - das wurde gesagt - also bloss an einer anderen Stelle, weil wir jetzt einen neuen Artikel mit dem Titel "Umweltinformation und -beratung" schaffen. Diese Bestimmung gehört dorthin.

2. Nicht nur im Gesetz, sondern tatsächlich auch im Vollzug schaffen wir nichts Neues. Die Umweltschutzfachstellen gibt es natürlich schon längst, und dies in allen Kantonen. Hier ist die Minderheit vielleicht dem Reflex erlegen, den ich durchaus befürworte und den wir Legislativpolitiker glücklicherweise in uns tragen, unnötige und neue Bürokratie verhindern zu wollen - er ist hier aber unbegründet.

Ich bitte Sie eindringlich, hier der Mehrheit zu folgen, sonst machen wir mit der Vorlage genau das Gegenteil dessen, was sie eigentlich will. Denn damit - das hat Herr Wasserfallen richtig gesagt - gefährden wir auch die Ratifikation der Konvention. Hier hat sich Herr Wasserfallen selber widersprochen. Man kann natürlich nicht im ersten Satz sagen, das sei jetzt eine gute Gelegenheit, das Umweltschutzgesetz ein bisschen abzubauen und schlanker zu gestalten, und dann im nächsten Satz sagen, die Konvention werde aufgebläht. Da müssen wir schon ehrlich sein: Es ist nicht die Konvention, die aufgebläht wird, sondern es ist dieser Minderheitsantrag, der durch die Hintertür versucht, das USG abzubauen. Da müssen wir ehrlich sein. Das war Herr [PAGE 15] Wasserfallen ja im ersten Satz. Er hat sich nachher einfach widersprochen.

Ich bitte Sie, hier der Mehrheit zu folgen. Wir machen nichts Neues. Wir schreiben diese Bestimmung nur an eine andere Stelle.

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