preparatory:AB 147510
Wasserfallen Christian · Nationalrat · Bern · FDP-Liberale Fraktion · 2012-09-13
Wortprotokoll
Die Vorlage mit der Geschäftsnummer 12.044 soll die Voraussetzungen für eine Ratifizierung der Aarhus-Konvention schaffen. Es sind dafür, wie Sie sehen werden, auch einige Gesetzesanpassungen nötig. Ich mache nun einige Angaben zur Konvention selbst und dann zur Änderung von Almaty, die auch noch betroffen ist.
Am 25. Juni 1998 hat die Schweiz das Übereinkommen über den Zugang zu Informationen, die Beteiligung der Öffentlichkeit an Entscheidungsverfahren und den Zugang zu Gerichten in Umweltangelegenheiten, die sogenannte Aarhus-Konvention, unterzeichnet. Am 30. Oktober 2001 ist die Aarhus-Konvention in Kraft getreten. Nur 44 Staaten, vorwiegend europäische, sowie die EU haben die Konvention ratifiziert.
Die Konvention basiert auf drei Pfeilern:
Der erste Pfeiler sind die Umweltinformationen. Die Vertragsstaaten sind verpflichtet, jedermann ein Recht auf Zugang zu aktuellen Umweltinformationen zu gewähren, wenn möglich elektronisch.
Der zweite Pfeiler ist die Beteiligung der Öffentlichkeit an Entscheidungsverfahren. Die Vertragsparteien sollen bei umweltrelevanten Entscheiden den Direktbetroffenen Parteirechte gewähren. Hier kommt dann auch noch die Frage der Verbandsbeschwerde dazu.
Der dritte Pfeiler ist die Regelung des Zugangs zu Gerichten in Umweltangelegenheiten. Die Vertragsparteien müssen für die Durchsetzung verschiedener Rechtsbestimmungen der Konvention ein Verfahren zur Überprüfung vor Gerichten vorsehen.
Die Änderung von Almaty vom 27. Mai 2005 ist quasi ein Anhang der Konvention, die wir beraten. Sie ist noch nicht in Kraft und ergänzt die Konvention um Mindestanforderungen hinsichtlich der Beteiligung der Öffentlichkeit an Entscheiden über die Freisetzung und das Inverkehrbringen von gentechnisch veränderten Organismen.
Zu den Argumenten und zur Kritik der Mehrheit der Kommission, die beantragt, nicht auf die Konvention einzutreten: Wir haben eben das Geschäft Europäische Landschaftskonvention beraten und haben den Entwurf knapp angenommen. Wir hatten die Alpenkonvention zu beraten, die dieses Parlament ablehnte. Jetzt kommt die Aarhus-Konvention. Es sind also drei Konventionen, die doch weit gehen und die wir jetzt immer in der Diskussion hatten. Das Fuder ist langsam überladen und der Mehrwert für die Schweiz wird definitiv infrage gestellt. Rund zehn neue Betriebsarten müssten der Umweltverträglichkeitsprüfung unterstellt werden. Es ist also eigentlich eine Ausweitung der Umweltverträglichkeitsprüfung in der Schweiz. In der Schweiz sind sowohl die Datenerhebung wie auch die Information im Umweltbereich bereits heute sehr vorbildlich. Das wollen und sollen wir in der Schweiz auch weiterhin so halten.
Zum Aufwand bei der Umsetzung der Aarhus-Konvention ist zu lesen, dass man auch auf Bundesebene einigen Zusatzaufwand befürchtet. Auch die Kantone müssten zur Umsetzung der ganzen Datenerhebung jeweils ihre Ressourcen deutlich nach oben korrigieren und anpassen. Letztendlich ist es so, dass wahrscheinlich auch Private aufgrund der Datenerhebungspflicht etwas mehr Aufwand zu befürchten haben.
Wie schon erwähnt, unternimmt die Schweiz heute sehr viel im Umweltbereich. Es ist deshalb fraglich, welchen Mehrwert die Ratifikation der Aarhus-Konvention überhaupt bringt. Diesbezüglich haben wir in der Kommission auch noch einen grossen Streitpunkt gehabt. Es geht um das Verbandsbeschwerderecht für ausländische Umweltorganisationen. Auch die Bau-, Planungs- und Umweltdirektorenkonferenz spricht in ihrem Positionspapier davon, dass nach der Aarhus-Konvention ausländischen Umweltverbänden ebenfalls ein ideelles Beschwerderecht nach innerstaatlichem Recht eingeräumt werden könnte. Es ist klar, dass dieses innerstaatliche Recht die Limiten hoch setzt. Es ist aber auch klar, dass sich natürlich die Umweltverbände mit dieser Ratifizierung der Aarhus-Konvention in einem sehr heiklen Bereich, nämlich im Bereich der Verbandsbeschwerde, auf die Aarhus-Konvention berufen und sagen könnten, dass sie nach dieser Konvention nicht diskriminiert werden dürfen. Die ausländischen Verbände haben dann ein Rechtsmittel mehr, um zu sagen, dass sie im Prinzip auch innerstaatlich [PAGE 1390] in der Schweiz legitimiert sein sollten, eine Beschwerde machen zu können. Es ist nach innerstaatlichem Recht geregelt - das ist der Kommissionsmehrheit klar. Aber es gibt ein weiteres Mittel für die Umweltverbände, um zu sagen: Wir dürfen nicht diskriminiert werden, wir berufen uns auf die Aarhus-Konvention. Das stimmt nach Auffassung der Mehrheit überhaupt nicht mit den Zielsetzungen überein, die wir verfolgen.
Ein weiterer Punkt: In Artikel 3 ist auch die Rede von "Umwelterziehung" - was auch immer das heissen mag. Die Vertragsparteien verpflichten sich in Artikel 3 zu einigen Zielsetzungen; dort ist die Rede von "Umwelterziehung". Es wird auch der Zugang zu Gerichten im Umweltbereich geregelt, was wiederum die ganzen Prozesse verlangsamen und verkomplizieren kann. Es entstehen also ganz konkrete Verbindlichkeiten bei der späteren Gesetzgebung, die wir hier und heute bestimmen.
So gesehen müssen wir uns sehr gut überlegen, ob wir wirklich eine internationale Konvention ratifizieren wollen, die doch in einigen Bereichen wieder dazu führen kann, dass mehr Leute beschwerdeberechtigt sind, dass es längere Prozesse gibt, dass der Zugang zum Rechtsweg ausgedehnter ist und dass dann auch noch die ganzen Fragen von Umwelterziehung, Datentransparenz usw. wieder einmal die Bürokratie in unserem Staat aufbauschen werden. Es ist heute schon geplant, im Bafu eine kleine Anzahl von Mitarbeitenden neu einzustellen und diese Konvention entsprechend umzusetzen.
Gerade heute, wo die Absicht besteht, eine Energiewende im ganz grossen Stil vorzunehmen, sind Nutzungs- und Schutzinteressen im Umweltbereich gut gegeneinander abzuwägen. Es ist klar, dass mit der Ratifizierung der Aarhus-Konvention das Korsett der Umsetzung, vor allem wenn es um die Nutzung der Umwelt geht, enger als nötig geschnürt wird. Es ist wahrscheinlich auch so, dass schlanke und zeitlich vorteilhafte Bewilligungsverfahren bei grösseren Vorhaben, vor allem bei den UVP-pflichtigen Anlagen, mit dieser Konvention eher länger und eher beschwerlicher als nötig werden.
Deshalb ist es als Fazit wichtig zu sehen, dass es hier bei dieser Thematik Schutz- und Nutzungsinteressen gibt. Wir haben, wie gesagt, die Alpenkonvention abgelehnt. Wir sind jetzt auf die Landschaftskonvention eingetreten, jetzt soll die Aarhus-Konvention dazukommen - die Frage besteht, was weiter dazukommt. Die Frage besteht auch, ob wir die Umsetzung von einigen grossen Vorhaben, nicht nur im Energiebereich, sondern auch im Verkehrsbereich ohne Konvention nicht besser, schneller und effizienter handhaben können. Das sind die Argumente der Kommissionsmehrheit.
Die Kommissionsmehrheit bittet Sie mit 14 zu 10 Stimmen, nicht auf den Beschlussentwurf über die Genehmigung und Umsetzung der Aarhus-Konvention einzutreten. Für Fragen stehe ich gerne zur Verfügung.