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preparatory:AB 149637

Merz Hans-Rudolf · Bundesrat · Appenzell A.-Rh. · 2005-03-01

Wortprotokoll

Es ist in der Tat so, dass das Problem zuerst im Verhältnis zu den USA wieder aufgetaucht ist. Die USA hatten bereits in den Achtzigerjahren eine Praxis, welche mit den schweizerischen Geheimhaltungs- und Amtshilfevorschriften unvereinbar war. Mit diesen Forderungen sind die USA in der Tat als Erste wieder auf uns zugekommen, aber wir haben, wie gesagt, mit anderen Ländern die gleichen Probleme.

Sie dürfen nicht vergessen: Etwa ein Drittel aller weltweit vorhandenen Privatvermögen wird in der Schweiz, also durch Schweizer Banken, verwaltet. Diese Banken sind durch die Masse dieser Vermögen gezwungen, an ausländischen Börsen Geschäfte zu tätigen. Sie sind damit darauf angewiesen, in allen führenden Börsen der Welt zu Hause zu sein. Da bleibt gar nichts anderes übrig, als dass man sich arrangiert. In gewissen Fällen geben die USA den Takt an, wie man sich in ihren Börsenbereichen zu bewegen hat. Da haben sich alle daran zu halten. In anderen Bereichen sind es andere Behörden. Aber in jedem Falle halten wir in solchen Verhandlungen am Spezialitätsprinzip und an anderen Prinzipien fest. Das ist uns hier, genauso wie in den Verhandlungen mit der EU über die Zinsbesteuerung und über das Betrugsabkommen, gelungen.

Ich ersuche Sie deshalb auch hier, Ihre Zustimmung zu geben.

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