preparatory:AB 150412
Candinas Martin · Nationalrat · Graubünden · Fraktion CVP-EVP · 2014-03-12
Wortprotokoll
Die CVP/EVP-Fraktion spricht sich mehrheitlich für die Änderung des Personenbeförderungsgesetzes aus. Der Auslöser der Vorlage waren verschiedenste Sportereignisse, unter anderem der Cupfinal vor zwei Jahren, als die Situation rund um einen Fanzug wirklich eskalierte. Der Aufschrei, jetzt müsse endlich politisch gehandelt werden, war gross. Nun wurde politisch gehandelt, und was passiert? Viele haben den Mut verloren. Dabei spielen weniger Überzeugungen und Parteizugehörigkeiten eine Rolle als die Affinität für den einen oder anderen Sportclub.
Die Vorlage ist nicht mutig, sondern vielmehr angemessen und verhältnismässig. Sie will zwei Massnahmen umsetzen: Erstens soll die heutige Transportpflicht gelockert werden, aber dies nicht umfassend, sondern nur äusserst moderat. So soll die Beförderung von Fangruppen in den fahrplanmässigen Kursen eingeschränkt oder verweigert werden können, sofern Fanzüge angeboten werden. Das Angebot von Extrazügen ist der richtige Weg. Es gibt heute keine Möglichkeit, Fangruppen zur Benutzung von Extrazügen zu [PAGE 297] verpflichten. Damit werden auch andere Reisende besser geschützt, was die Sicherheit für alle Beteiligten nachhaltig erhöht. Diese Einschränkung der Transportpflicht ist nun wirklich keine grosse Einschränkung der persönlichen Freiheit oder unverhältnismässig, sondern nur ein logischer Schritt.
Zweitens sollen die Sportclubs stärker in die Pflicht genommen werden. Heute tragen die Transportunternehmen die Kosten für die Schäden. Die Sportclubs stellen sich auf den Standpunkt, dass die Fans auf dem Weg zum Stadion nicht ihr Problem seien. Diese Betrachtung greift klar zu kurz, denn ohne Sportveranstaltungen gäbe es auch die Schäden nicht. Mit dieser Gesetzesänderung wird angestrebt, dass die Sportverbände mit den Transportunternehmen Charterverträge abschliessen. Innerhalb dieser Verträge ist die Haftung bei Schäden klar und einvernehmlich geregelt.
Die Gesetzesänderung gilt nur für Spiele mit dem Risiko von Ausschreitungen und Gefährdungen der öffentlichen Sicherheit. Die Vorlage ist alles andere als ein Affront gegen die Klubs, sondern soll weitere Anreize schaffen, um die Zusammenarbeit der Klubs mit den Transportunternehmen noch weiter zu stärken. Leider foutieren sich heute einige Klubs um diese Zusammenarbeit. Unser gemeinsames Ziel muss es sein, einen Beitrag für gewaltfreie Sportveranstaltungen in der Schweiz zu leisten. Der Druck auf die wenigen Risikofans muss erhöht werden. Hier müssen wir die Sportclubs in die Pflicht nehmen. Sie sollen mehr tun, damit die Spiele ihrer Mannschaften als risikofrei eingestuft werden.
Die Vorlage wird nicht alle Probleme lösen, und es wird bei der Umsetzung Herausforderungen geben. Trotzdem sollten wir hier die Weichen in die richtige Richtung stellen. Es ist falsch, wenn die Allgemeinheit ungedeckte Kosten wegen Sachbeschädigungen von Fans übernehmen muss. Dies ist auch das Ziel der Sportclubs. Indem Transportunternehmen und Klubs gemeinsame Massnahmen für sichere Transporte festlegen, setzen wir hier ein Zeichen für mehr Recht und Ordnung bei den Fantransporten. Zwischen den SBB und YB gibt es übrigens ein gutes Modell, bei dem die Fans in Extrazügen begleitet werden. Wir fordern mit dieser Gesetzesänderung nichts Unmögliches. Was YB kann, können die anderen Sportclubs auch.
Das Hooligan-Konkordat, welches mit der Änderung des Personenbeförderungsgesetzes eng zusammenwirkt, wurde in verschiedenen kantonalen Abstimmungen mit grossem Mehr angenommen. Unsere Bevölkerung steht somit hinter einem verhältnismässigen, aber konsequenten Vorgehen gegen ein paar wenige Unverbesserliche, welche uns allen den Sport verderben wollen.
In diesem Sinne beantragt die Mehrheit der CVP/EVP-Fraktion, auf dieses Geschäft einzutreten.