preparatory:AB 150944
Vogler Karl · Nationalrat · Obwalden · Fraktion CVP-EVP · 2013-04-16
Wortprotokoll
Es wurde gesagt: Die Streichung der Bestimmungen über die provisorische Stundung würde das jetzt vorgeschlagene Konzept zum Nachlassverfahren zum Scheitern bringen. Dieses würde in seiner Gesamtheit schlicht nicht mehr funktionieren. Die anschliessende definitive Nachlassstundung baut ja gerade darauf auf, dass vorher eine provisorische Stundung stattgefunden hat. Ich ersuche Sie also ganz dringend, hier diesen Minderheitsantrag abzulehnen.
Noch einmal kurz: Was will diese provisorische Stundung? Mit der provisorischen Stundung gibt man dem Schuldner für die maximale Dauer von vier Monaten die Möglichkeit, das Unternehmen zu sanieren, beispielsweise mit den Banken oder mit den Gläubigern zu verhandeln. Man gibt ihm also, mit anderen Worten gesagt, eine Verschnaufpause. Damit erfolgt auch keine übermässige zeitliche Verzögerung des Verfahrens, wie etwa gesagt wurde. Damit die Interessen der Dritten, vor allem wenn keine Publikation erfolgt, gewahrt bleiben, sieht der Entwurf bekanntlich die Einsetzung eines oder mehrerer Sachwalter vor. Diese haben dann unter persönlicher Haftung, das wurde gesagt, die Vorbereitung und unter Umständen auch den Vollzug der Sanierungsmassnahmen wie auch den Schuldner ganz generell zu überwachen. Das heisst, sie haben insbesondere auch darüber zu wachen, dass eben Vollstreckungssubstrat nicht irgendwie verringert wird.
Die provisorische Nachlassstundung ist, ich habe es gesagt, ein zentrales Instrument dieser Vorlage.
Ihre Kommission beantragt Ihnen mit 17 zu 6 Stimmen, die Anträge der Minderheit abzulehnen.