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preparatory:AB 151279

Bruderer Wyss Pascale · Ständerat · Aargau · Sozialdemokratische Fraktion · 2013-09-17

Wortprotokoll

Ich bin froh, dass im Votum der Kommissionspräsidentin und -sprecherin für die Mehrheit auch gleich das Konzept des Bundesrates, welches ich Ihnen mit meiner Minderheit I ans Herz legen möchte, erläutert wurde. Es geht nicht um etwas wahnsinnig Weltbewegendes, es geht darum, dass es eine Bescheinigung geben soll. Diese Bescheinigung soll in einer einfachen, für die Konsumentinnen und Konsumenten gut nachvollziehbaren Art und Weise darstellen, inwiefern der Betrieb die lebensmittelrechtlichen Anforderungen einhält. Ich danke Christine Egerszegi dafür, dies auch erläutert zu haben.

Ich glaube effektiv, dass die Zielsetzung meiner Minderheit I und die der Mehrheit identisch sind. Es geht jetzt um die Frage, wie differenziert diese Bescheinigung ausfallen soll. Ich bin eigentlich - auch wenn ich da ganz alleine daherkomme, was immer ein Grund ist, die eigene Position vielleicht nochmals zu hinterfragen - nach wie vor überzeugt, dass der Bundesrat hier ein gutes und sinnvolles Konzept vorlegt und dass es sich durchaus lohnen würde, dieses zu verfolgen.

Die Mehrheit schlägt hier ein etwas vereinfachtes Konzept vor, aus meiner Sicht jedoch mit einer ähnlichen Zielsetzung. Ich könnte mich also dafür entscheiden, den Antrag meiner Minderheit I zurückzuziehen. Bevor ich das aber mache, möchte ich noch auf etwas hinweisen: Wir sind meines Erachtens im Ständerat auch immer gehalten, positive Erfahrungen aus den Kantonen, wenn diese vorliegen, zur Kenntnis zu nehmen und uns damit auseinanderzusetzen. Hier geht es um die Erfahrungen in Bezug auf das Konzept des Bundesrates. Es geht um die Erfahrungen, die seit 2009 im Kanton Zug gemacht werden. Dort ist diese Art der Bescheinigung, wie sie auch der Bundesrat vorschlägt, in Kraft. Der Experte dafür sitzt hier im Saal, es ist Ständerat Joachim Eder. Ich bin froh, wenn er allenfalls noch etwas ergänzen kann, was die Erfahrungen im Kanton Zug anbelangt. Ich habe mich mit den Resultaten dort auseinandergesetzt und komme zum Schluss, dass die Ergebnisse überzeugend sind. Es ist nicht so - was befürchtet werden könnte -, dass Konsumentinnen und Konsumenten mit einer etwas differenzierteren Bescheinigung überfordert wären. Es ist nicht so, dass es zu Skandalschlagzeilen à la "Grüselbeizen" usw. gekommen wäre. Es ist nicht so, dass generell das Vertrauen der Konsumentinnen und Konsumenten in die Betriebe geschwächt wurde, ganz im Gegenteil.

Es zeigt sich auf allen Ebenen, dass es für alle Beteiligten nur Vorteile gibt, nämlich bessere Ergebnisse und mehr Lebensmittelsicherheit. Es hat in diesen drei, vier Jahren mehr sehr gute Bescheinigungen gegeben. Es hat deutlich weniger ungenügende Bescheinigungen gegeben; das ist vor allem zu berücksichtigen. Von elf Betrieben im Jahr 2009, die ein "ungenügend" erhielten, haben 2011 nur noch zwei [PAGE 763] Betriebe ein "ungenügend" erhalten. Es gibt also deutliche Fortschritte in Bezug auf die Lebensmittelsicherheit. Wir können eigentlich nicht bestreiten, dass es uns genau um eine solche Entwicklung geht.

Für die Betriebe selber sind wegen dieser Bescheinigung keine Kosten angefallen, denn diese Bescheinigung ist kostenlos. Das wäre auch im bundesrätlichen Konzept der Fall. Auch für die Vollzugsbehörden ist es heute einfach ein Routinevorgang. Gemäss Aussagen von Vertretern des Kantons Zug ist kaum ein Mehraufwand feststellbar. Es hat auch nur in der Einführungsphase Einsprachen gegeben - es waren nur drei Einsprachen -, anschliessend keine mehr. Die guten Betriebe werden natürlich gestärkt; das finde ich einen sehr wichtigen Aspekt. Wer hier zu Recht ein "sehr gut" ergattert, darf damit natürlich auch Werbung machen. Es ist ja nicht so, dass nur Restaurants davon betroffen sind, sondern beispielsweise auch Partyservices, Cateringbetriebe usw. Sie legen dann ihre Qualitätsbescheinigungen den Offerten bei. Sie zeigen damit auch die Qualität ihrer Arbeit. Die Vergleichbarkeit ist natürlich grösser usw. Sie sehen: Ich schwärme. Ich nehme einfach zur Kenntnis, dass im Kanton Zug genau mit dem Konzept des Bundesrates sehr gute Erfahrungen gemacht werden.

Schlussendlich muss ich sagen, dass das Ziel, die Lebensmittelsicherheit zu erhöhen und es für die Konsumenten nachvollziehbar zu machen, auch mit der Variante der Mehrheit gegeben ist. Es ist eine Variante, die im Nationalrat eine deutliche Mehrheit gefunden hat. In diesem Sinne bin ich bereit, meinen Minderheitsantrag zurückzuziehen. Ich finde es aber dennoch wichtig, dass in diesem Saal der Punkt diskutiert wird, dass der Bundesrat eine Variante vorgeschlagen hat, die sich eigentlich bestens bewährt.

Ich bin gespannt auf die Diskussion und behalte mir vor, allenfalls meinen Minderheitsantrag zurückzuziehen.