Lexipedia

preparatory:AB 153400

Maissen Theo · Ständerat · Graubünden · Fraktion CVP/EVP/glp · 2010-09-30

Wortprotokoll

Hier geht es um eine zentrale Frage. Ich habe mich in der Eintretensdebatte deshalb bewusst nicht dazu geäussert, sondern mache das jetzt in der Detailberatung. Man muss dazu einige Ausführungen machen. In diesem Artikel geht es um die zentrale Frage, wie der Verfassungsauftrag, wonach Bund und Kantone gemeinsam für die Koordination und für die Gewährleistung der Qualitätssicherung im schweizerischen Hochschulwesen sorgen, organisatorisch und strukturell umgesetzt werden soll. Wie wir gehört haben, gehen die Meinungen der Mehrheit und der Minderheit bei diesem Kernelement der Vorlage auseinander. Es handelt sich um einen Systementscheid; es sind eine Reihe von Artikeln davon betroffen.

Die Kommission unterstützt die Neuordnung der leitenden politischen und akademischen Organe der schweizerischen Hochschullandschaft. Umstritten ist jedoch die Frage, ob die Hochschulkonferenz als Plenarversammlung, das heisst unter Einbezug aller Kantone, oder nur als Hochschulrat, das heisst unter Einbezug nur der Hochschulkantone, funktionieren soll.

Die Mehrheit der Kommission folgt bei Buchstabe a dem Entwurf des Bundesrates, der auch von der Mehrheit der Kantone im Rahmen der Vernehmlassung wie auch in den internen Hearings begrüsst wurde. Nur beim Einbezug aller Kantone wird der erwähnte Verfassungsauftrag - "Bund und Kantone sorgen gemeinsam ..." - umgesetzt. Insbesondere sollten über die finanziellen Aspekte, die alle Kantone betreffen, auch alle Kantone gemeinsam entscheiden können. Die Beschränkung auf ein reines Trägergremium, wie es der Hochschulrat wäre, würde dazu führen, dass sich die Kantone wiederum in einer Konkordatskonferenz zusammenschliessen würden, dann allerdings, und das ist wichtig, ohne Einbezug des Bundes. Damit würde die Gesamtkoordination erschwert. Insofern führt die Doppelstruktur von Plenarversammlung und Hochschulrat, wie sie im Entwurf des Bundesrates vorgesehen ist, nicht zu einer Vervielfachung der Organe, sondern sorgt im Gegenteil für mehr Abstimmung und Kontinuität der Akteure bei bildungspolitischen Entscheidungen im interkantonalen Bereich wie auch im gemeinsamen Bereich von Bund und Kantonen.

Auch die Fassung des Bundesrates und der Mehrheit der WBK bringt - das müssen wir beachten - eine Verschlankung der Organstruktur mit sich, indem neu die drei Organe von Bund und Kantonen, nämlich die Hochschulkonferenz, die Rektorenkonferenz und der Akkreditierungsrat, als gemeinsame Organe die Ziele zur Qualitätssicherung, die Steuerung und die Finanzierung verfolgen.

Zu den einzelnen Organen Folgendes: Die Hochschulkonferenz ist das politische Organ, das Rechtserlasse, Empfehlungen und Stellungnahmen erarbeitet und damit die wichtigen Rahmenbedingungen für den Hochschulraum Schweiz erlässt. Sie setzt sich aus gewählten Regierungsmitgliedern der Kantone und des Bundes zusammen. Dabei geht es vor allem um die finanziellen Entscheide. Es ist klar, dass es Regierungsmitglieder sind, denn sie müssen diese Finanzierungsbeschlüsse vor ihren Parlamenten rechtfertigen und durchsetzen. Dieser Ansatzpunkt ist entscheidend. Wir haben die Plenarversammlung, die aus den 26 Mitgliedern der kantonalen Regierungen und dem Bundesrat besteht, und einen Hochschulrat mit 14 kantonalen Regierungsmitgliedern und dem Bundesrat. Die Plenarversammlung ist für die Geschäfte zuständig, die alle Kantone und den Bund betreffen. Das sind vor allem finanzielle Fragen, beispielsweise punkto Referenzkosten. Der Hochschulrat seinerseits behandelt in erster Linie Geschäfte, welche die Trägerkantone betreffen, das heisst vor allem Fragen der Aufgabenteilung. Die Form der Plenarversammlung garantiert die Mitwirkung aller Kantone und des Bundes in diesen Koordinationsfragen.

Mit dieser Struktur wird, das halte ich abschliessend fest, der Verfassungsauftrag umgesetzt, was nach dem Dafürhalten der Mehrheit mit dem Minderheitsantrag infrage gestellt wird. Ich möchte noch darauf hinweisen, dass der Antrag der Minderheit in Bezug auf die Mitbeteiligung der Kantone gegenüber heute einen Rückschritt bedeuten würde, weil heute Nichtträgerkantone bei der Universitätskonferenz eingeschlossen sind. Das wäre noch zu beachten.

Ich ersuche Sie also, dem Antrag der Mehrheit zuzustimmen.