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preparatory:AB 156274

Vogler Karl · Nationalrat · Obwalden · Fraktion CVP-EVP · 2014-03-11

Wortprotokoll

Namens der CVP/EVP-Fraktion ersuche ich Sie, hier der Minderheit Huber zu folgen und Artikel 41a wieder zu streichen.

Mit Artikel 41a will die Mehrheit - Sie haben es gehört - den Bundesrat verpflichten, drei Jahre nach Inkrafttreten des Gesetzes Bericht über den Vollzug und die Wirksamkeit der beschlossenen Änderungen zu erstatten. Aus grundsätzlichen Überlegungen erscheint unserer Fraktion die schleichende Tendenz, rasch nach dem Inkrafttreten eines Gesetzes einen Wirkungsbericht zu verlangen und dies sogar verpflichtend im Gesetz selber zu stipulieren, sehr problematisch. Solches kann, sollte es sich denn tatsächlich als notwendig erweisen, mit anderen Mitteln erreicht werden.

In concreto kommt hinzu, Kollegin Huber hat es gesagt, dass die eidgenössische Revisionsaufsichtsbehörde jedes Jahr einen sehr umfassenden Bericht über ihre Tätigkeit im abgelaufenen Jahr veröffentlicht. Inhalt dieses Berichtes wird nach Inkrafttreten der jetzt zu beschliessenden Änderungen ebenfalls deren Wirksamkeit bilden.

Ich ersuche Sie daher, der Minderheit Huber zu folgen und die Mehrheit abzulehnen.

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