preparatory:AB 157169
Merz Hans-Rudolf · Bundesrat · Appenzell A.-Rh. · 2009-08-10
Wortprotokoll
Ich möchte Ihnen eingangs für die insgesamt wohlwollende Aufnahme der Vorlage und auch für diese lebhafte Debatte danken. Ich möchte mich zu fünf Punkten äussern.
Ich beginne mit einer Zeitbeurteilung: Einige von Ihnen haben gesagt, es sei sehr lange gegangen, bis man diese Vorlage jetzt auf dem Tisch habe. Ich möchte Ihnen hier einfach noch einmal in Erinnerung rufen, wie die Geschichte abgelaufen ist. Vor etwa fünf Jahren haben wir uns zum ersten Mal überlegt, ob man nicht eine fundamentale Vereinfachung und Veränderung der Besteuerung natürlicher Personen vornehmen sollte. Bekanntlich gibt es dazu mehrere Modelle. Diese Modelle haben wir geprüft. Die Steuerverwaltung hat keine Mühe gescheut, die Realisierbarkeit dieser Modelle und die politische Realisierbarkeit abzuwägen.
Wir haben am Ende dann gesagt: Wir wollen einmal bei der Ehepaarbesteuerung beginnen. Dort gibt es ja zwei grundsätzliche Möglichkeiten: entweder eine Individualbesteuerung oder die gemeinsame Besteuerung. Beide Wege sind detailliert aufgezeigt worden. Auch hier haben wir sehr viel Vorarbeit geleistet, besonders bei der Beurteilung der Individualbesteuerung. Es gab dann ja auch Vorstösse aus Ihrem Rat. So hat damals etwa Herr Ständerat Lauri verlangt, dass wir gerade die Individualbesteuerung einmal in allen Facetten darstellen. Dann haben sich die Parteien geäussert. Die Parteien waren geteilter Ansicht, und zwar so, dass wir von einem Patt sprechen mussten. Wenn ich die Liste der heutigen Ständerätinnen und Ständeräte anschaue und annehme, sie würden in Übereinstimmung mit ihren Parteien stimmen, dann stelle ich fest, dass es immer noch ein Patt gibt. Dann sind Sie etwa bei halb-halb, die einen für die Individualbesteuerung, die anderen für die gemeinsame Besteuerung. Aber Sie haben damals zusammen mit dem Nationalrat Motionen für beide Varianten angenommen. Das war für uns eine schwierige Situation - wir wussten gar nicht, was der politische Wille des Parlamentes ist. Wir haben relativ viel Zeit verloren, das möchte ich hier einfach noch einmal in Erinnerung rufen.
Weil wir gesehen haben, dass wenig geht, dass hier keine Dynamik aufkommt, haben wir in einer nächsten Phase dann von uns aus Sofortmassnahmen in Bezug auf die Besteuerung von Ehepaaren vorgeschlagen. Wir haben gesagt, wir sollten den Zweiverdienerabzug erhöhen - das war im Grunde genommen die Beseitigung der sogenannten Heiratsstrafe. Ich glaube, wir konnten diese Heiratsstrafe mit der Erhöhung des Zweiverdienerabzuges auf 12 500 Franken, maximal jedoch 50 Prozent des kleineren Einkommens, für über 80 Prozent aller Ehepaare beseitigen.
Dann haben wir gesagt: Es muss weitergehen, die nächste Stufe muss eine Familienbesteuerung mit Berücksichtigung der Kinderkosten sein. Das ist das, was wir jetzt vorhaben. Auch hier gibt es jedoch eine Vorgeschichte: Wir haben von meinem Departement aus zuerst eine andere Variante ins Gespräch gebracht, nämlich die Kombilösung, und zwar in Übereinstimmung mit der FDK, mit den Kantonen. Wir haben diesen Abzug, einen Kinderabzug und einen Kinderbetreuungsabzug, in die Vernehmlassung gegeben. In der Vernehmlassung kam diese Lösung relativ gut an. Wir haben dann aber schon im Bundesrat festgestellt, dass hierfür offenbar keine Mehrheit besteht.
Deshalb haben wir dann eine zweite Variante aufgegleist, nämlich jene, die Ihnen jetzt vorliegt, mit einem Kinderbetreuungsabzug und mit einem Elterntarif. Diese Kombilösung, die die Kantone wollen, finden Sie in der Botschaft; das muss ich Herrn Briner vielleicht noch in Erinnerung rufen. Wir haben bewusst beide Varianten aufgezeigt, sogar in der Form eines Gesetzestextes, für den Fall, dass jemand, wie Sie mit Recht gesagt haben, einen Minderheitsantrag stellt. Man hätte das problemlos tun können, weil die Unterlagen in der Botschaft enthalten sind. Im Bundesrat haben wir gesagt: Wir bekennen uns zu diesem Kinderbetreuungsabzug und zum Elterntarif, aber wir wollen diese Kombilösung in der Botschaft wenigstens noch so erwähnen, dass alle wissen, wovon wir sprechen.
Voilà, es ist - ich muss es einfach noch einmal sagen - ein komplizierter zeitlicher Ablauf im Spiel zwischen Parlament und Bundesrat, aber auch bei den Vernehmlassungen. Deshalb hat es lange gedauert. Ich muss mich einfach dagegen wehren, wenn gesagt wird, es habe hier vonseiten der Verwaltung oder meines Departementes zu wenig Bewegung stattgefunden. Wir waren seit 2003 ständig in Bewegung; ich kann Ihnen das Monat für Monat nachweisen.
Der zweite Punkt ist die Frage Eigenbetreuung versus Fremdbetreuung: Sie haben hier zum Teil sehr illustrative [PAGE 755] Überlegungen, auch gesellschaftspolitische, angestellt. Ich möchte diese nicht wiederholen; ich möchte mich hier jetzt nüchtern auf den steuerlichen Aspekt konzentrieren und damit auch Herrn Reimann etwas erwidern, indem ich sage: Das Steuerrecht soll ja nicht eine bestimmte Familienform besser- oder schlechterstellen, sondern es geht darum, dass alle Familienformen nach der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit zu besteuern sind; das ist der Punkt. Deshalb sollte man sehr vorsichtig sein, wenn man von Bevorzugung und Benachteiligung spricht. Das ist nicht der Punkt, sondern es geht darum, dass wir hier gleiche Voraussetzungen schaffen.
Es ist einfach so, dass Eltern, die ihre Kinder fremdbetreuen lassen oder fremdbetreuen lassen müssen, im geltenden Recht bei der direkten Bundessteuer schlechter gestellt werden als Eltern, bei welchen ein Elternteil einer Erwerbstätigkeit nachgeht und der andere die Betreuung der Kinder vornimmt. Das ist eine Tatsache. Der Grund liegt darin, dass dem Zweiverdienerehepaar eben nicht das gleiche Einkommen zur Verfügung steht, weil die Kosten aus der Fremdbetreuung der Kinder zu bestreiten sind. Deshalb sind wir der Meinung, dass die Lösung den Eltern eine freie Gestaltung des Familienlebens ermöglichen muss. Es geht nicht um Vorteile oder Nachteile, es geht um die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit.
Abgesehen davon, Herr Germann: Es können dann ja nur die effektiv nachgewiesenen Kosten abgezogen werden. Das trägt auch der Tatsache Rechnung, dass die Kosten für die Kinderbetreuung in verschiedenen Landesgegenden bzw. in der Stadt und auf dem Land nicht gleich hoch sind. Das ist auch eine gewisse Schwierigkeit bei den Steuerausfällen; wir wissen nicht genau, welche effektiven Kosten dann anfallen werden. Das ist der Grund, weshalb ich Sie bitten möchte, den Antrag Reimann Maximilian abzulehnen und diese Vorlage zu unterstützen. Das ist der zweite Punkt.
Der dritte Punkt: Frau Forster hat gesagt - sie hat es sibyllinisch dargestellt, aber sie hat es dann relativiert -, man sollte eigentlich viel radikalere Reformen ins Auge fassen. Sie hat vollkommen Recht. Aber sie hat auch gesagt, dass man im Steuerbereich keine Revolutionen machen kann. Revolutionen macht man auf Schlachtfeldern und auf öffentlichen Plätzen, aber nie bei den Steuern. Schauen Sie einmal, wie behutsam wir bei der Mehrwertsteuer vorgehen müssen: Schritt für Schritt, erst Teil A, dann Teil B, und jedes Mal, wenn ein neuer Schritt dazukommt, muss man zittern. Schauen Sie bei der Unternehmensbesteuerung: Wir hatten eine Unternehmenssteuerreform I, dann eine Unternehmenssteuerreform II, und jetzt ist eine nächste in Aussicht gestellt. Jedes Mal muss man zittern, ob man die Vorlage ins Ziel bringt. Das ist nicht schlecht; es ist einfach die Art und Weise, wie wir mit unseren Steuern umgehen. Das macht unser Steuersystem übrigens auch für ausländische Gäste attraktiv: Es ist berechenbar. Man muss hier nicht über Nacht mit Revolutionen rechnen, das hat also durchaus auch seine Vorteile.
Aber Frau Forster hat trotzdem Recht: Wir haben in den letzten Jahren Abzüge à gogo erfunden. Jedes Jahr kommen neue Abzüge, in den Bereichen der Gebäude, der Energie, der Ausbildung, der Weiterbildung, der Sozialversicherungen; es ist bald nicht mehr auszuhalten. Jeder Abzug führt dazu, dass es Minderungen bei den Steuereinnahmen gibt. Dafür müssen andere aufkommen, oder man muss Aufgaben abbauen. Das ist eigentlich eine Ungerechtigkeit; fast jeder Abzug ist eine Ungerechtigkeit. Deshalb bin ich durchaus der Meinung, Frau Forster, man sollte diesen Ball aufnehmen und sagen: Das darf nicht das Ende der Fahnenstange sein. Aber wir sollten jetzt diesen Schritt wagen und sagen: Wir konzentrieren uns jetzt auf die Familienbesteuerung mit Einschluss der Kinderkosten.
Die vierte Bemerkung fällt mir jetzt etwas schwer, denn hier geht es um die Frage der Position zu den Kantonen. Wir alle sind ja, ich eingeschlossen, Föderalisten der reinsten Art. Wenn es irgendwo einen Ort gibt, wo der Föderalismus geradezu zelebriert wird, wo man ihn als Fackel, die ständig brennt, in der Mitte aufstellen könnte, dann ist es der Ständerat. Deshalb ist der Umgang mit diesem Verhältnis ein sehr diffiziler. Es ist klar, dass die Opposition, die sich hier anbahnt, bemerkenswert ist, weil das nicht dem normalen Muster der Zusammenarbeit zwischen den Kantonen und dem Ständerat entspricht. Aber ich kann bestätigen, was Frau Sommaruga gesagt hat: Wir haben die Kantone ordentlich in die Anhörungen und in das Vernehmlassungsverfahren einbezogen; sie hatten die Möglichkeit, sich zu äussern, und sie wurden dann auch in der Kommission angehört. Die Frage ist jetzt, ob es verantwortbar ist, sich über die Vorschläge der Kantone hinwegzusetzen. Es ist eine politische Verantwortung, und diese werden Sie nachher wahrnehmen oder nicht wahrnehmen.
Ich glaube, ein wichtiges Element bei der Unterstützung der vorliegenden Vorlage, insbesondere bezüglich des Elterntarifs, war in der Kommission die Tatsache, dass man gesagt hat, man möchte hier vor allem auch den Mittelstand unterstützen. Dieses Element hatte in der Diskussion einen wichtigen Stellenwert und könnte für Ihre Entscheidung deshalb konstitutiv sein.
Ein anderes Element ist die Frage der Administration. Die Kantone haben sicher zu Recht moniert, dass Sie daran sind, eine Steuerrevision zu beschliessen, dass sie dann abwarten müssen, ob das Referendum ergriffen wird oder nicht, und dass die Revision, wenn das Referendum nicht ergriffen wird, rückwirkend in Kraft treten soll - dieses Sonderverfahren passt mir auch nicht, das muss ich Ihnen ganz offen sagen. Ich finde, das ist problematisch. Man kann natürlich auch sagen: Gut, das zeigt auch, dass das Parlament fähig ist, auf eine Krise flexibel, rasch und unkompliziert zu reagieren, und das ist ein positiver Aspekt des Ganzen. Nur: Ist es wirklich so?
Ich schaue jetzt ein bisschen auf die kalte Progression. Ist es wirklich so, dass der Ausgleich der kalten Progression dann eine von der Krise befreiende konjunkturpolitische Wirkung haben wird? Da bin ich mir gar nicht so sicher. Deshalb werde ich Sie morgen bitten, die beiden Vorlagen zusammenzubehalten. Aber geben Sie sich doch den Schupf, sie zeitlich zu staffeln! Die Vorlage zur Familienbesteuerung haben wir in der Finanzplanung vorgesehen; wir können sie absorbieren. Aber der Ausgleich der kalten Progression war nicht vorgesehen.
Damit komme ich zum letzten Punkt, zur Frage des Inkrafttretens und der Finanzierung. Dazu Folgendes: Das Jahr, in dem wir stecken, sieht erneut recht positiv aus; für mich fast zu gut, denn wir werden am Ende des Jahres wahrscheinlich ausgeglichen daherkommen. Das ist sehr bemerkenswert, denn alle unsere Nachbarstaaten werden mit grossen Schulden und grossen Defiziten daherkommen - wir dieses Jahr nicht. Aber genauso klar ist, dass wir im Jahr 2010 die Schuldenbremse strapazieren oder, sagen wir einmal, beanspruchen müssen - bis an die Grenze, das ist zu Recht gesagt worden. 2,4 Milliarden Franken, das lässt die Schuldenbremse noch zu. Ein solches Defizit ist absorbierbar. In diesem Defizit würde die Familienbesteuerung, der erste Teil, noch drinliegen. Aber in den Jahren 2011 und 2012 - das kann ich Ihnen jetzt schon sagen, das wissen wir aus der Entwicklung der Unternehmenssteuern - kommen grosse Löcher auf uns zu, und zwar jedes Jahr 4 Milliarden. Damit sind die Vorgaben der Schuldenbremse nicht mehr einhaltbar.
Ich werde Ihnen nächstens ein Sanierungsprogramm präsentieren, womit aber nicht ein traditionelles Entlastungsprogramm gemeint ist; das möchte ich eigentlich nicht mehr, das habe ich mir selber geschworen. Dieses Sanierungsprogramm wird beinhalten, dass wir gewisse Ausgaben kürzen, aber nicht mehr linear, sondern nach dem Muster der Aufgabenüberprüfung; das ist das erste Element. Als zweites Element werden wir Ihnen für gewisse Vorlagen ein Moratorium vorschlagen. Was Sie dann damit machen, ist hoffentlich nicht nur Ihre Sache, sondern unsere gemeinsame. Ich erinnere Sie aber an Ihren Entscheid über den Solarfonds. Natürlich ist es ein Erfolg, Frau Sommaruga; aber woher nehmen Sie die Milliarde? Ich weiss es nicht, sie ist nirgends vorgesehen. Oder Sie, Herr Gutzwiller, wollen die Official Development Assistance (ODA) auf 0,5 Prozent erhöhen; [PAGE 756] das wäre auch so ein Punkt, den wir anschauen müssten. Dasselbe gilt für die Abfederung des Rentenvorbezuges im Rahmen der 11. AHV-Revision oder für die zusätzlichen Einlagen in den FinöV-Fonds, die jetzt kommen, oder für die Verstärkung des Grenzwachtkorps - dort hat man mich nicht gefragt, sondern einfach entschieden: 200 Positionen mehr, bums! Ich weiss nicht, wie ich das finanzieren soll. Deshalb werden wir zu einzelnen dieser Themen Moratorien vorschlagen müssen. Wir werden darüber diskutieren, ob es sinnvoll ist, solche Ausgaben zu tätigen, oder ob wir sie nicht noch weiter priorisieren müssen.
Als drittes Element werde ich Ihnen folgenden Vorschlag machen: Machen Sie doch jetzt diese Änderung bei der Familienbesteuerung, und verschieben Sie meinetwegen den Ausgleich der kalten Progression um ein Jahr. Es bleibt ja möglich, man kann es ja trotzdem tun. Es würde in einem Zeitpunkt, in dem dies nötig ist, eine Entlastung bringen. Im Übrigen hat jemand - ich glaube, es war Herr Marty - darauf hingewiesen, dass wir in letzter Zeit schon erhebliche Steuermindereinnahmen in Kauf genommen haben. Ich habe sie mir heute Morgen aufgeschrieben.
Die Sofortmassnahmen bei der Ehepaarbesteuerung machten 540 Millionen Franken aus; die Unternehmenssteuerreform II etwa 100 Millionen. Die für die Zukunft vorgesehene Unternehmenssteuerreform III - wenn wir das Steuerproblem, den Streit mit der EU lösen wollen, müssen wir dort etwas machen - kann bis 500 Millionen Franken kosten. Dann machen die Mehrwertsteuer ab 2010 230 Millionen aus, der Ausgleich der kalten Progression 360 Millionen und das heutige Projekt für den Bund 500 Millionen. Das sind 2,2 Milliarden Franken; das ist nicht nichts. Natürlich ist mir klar, dass die Steuerpolitik tendenziell nach unten ausgerichtet sein soll und dass sich der Staat bei der Finanzierung seiner Aufgaben nach der Decke strecken muss. Aber es geht nicht, dass wir auf der einen Seite Steuermindereinnahmen in Milliardenhöhe haben und auf der anderen Seite nichtfinanzierte neue Aufgaben, die Milliarden von Franken kosten.
Irgendwo muss man sich über diese Dinge Rechenschaft geben. Ich bin Herrn Ständerat Marty für sein Votum dankbar, denn in diesem Zusammenhang muss ich Sie einfach darauf aufmerksam machen, dass das Jahr 2011 für die Entwicklung der Bundesfinanzen ein Schlüsseljahr werden wird; 2010 noch nicht.
Ich empfehle Ihnen, auf diese Vorlage einzutreten. Sie ist in der Finanzplanung vorgesehen. Sie werden nachher über die einzelnen Elemente diskutieren und entscheiden. Ich glaube aber, dass der Bundesrat wie Sie dieses Steuerprojekt zugunsten der Familien mit Kinderkosten so rasch als möglich über die Bühne bringen will. Wir haben es jetzt lange genug vor uns hergeschoben. Hier sollten wir Nägel mit Köpfen machen.